Pressemitteilung von Sabine Muth

"Reisen mit Kreditkarte" - Verbraucherfrage der Woche der ERV


Tourismus & Reisen

Martha G. aus Mannheim:
Im Frühjahr fliege ich nach Asien. Was sollte ich beachten, wenn ich vor Ort mit Kreditkarte bezahle?

Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung):
Grundsätzlich können Urlauber im Ausland mit jeder Kreditkarte bezahlen oder Geld abheben. Allerdings kann es hilfreich sein, die Bank vorher über Ziel und Zeitraum der Reise in Kenntnis zu setzen. So sind die Mitarbeiter über Zahlungsvorgänge im Ausland informiert und gehen nicht von einem Diebstahl der Karte aus. Das beugt einer eventuellen Sperrung als Sicherheitsmaßnahme vor. Außerdem sollten Reisende sich vorab bei ihrer Bank über mögliche Gebühren im Ausland und eine Begrenzung beim Geldabheben erkundigen. Ein extra für den Urlaub eingerichtetes Limit kann bei Diebstahl oder Verlust der Karte eine komplette Plünderung des Kontos verhindern. Wer für einen Mietwagen eine Kaution hinterlegen muss, sollte das bei der Festlegung des Limits bedenken. Zwar blocken die meisten Anbieter den Betrag nur und buchen ihn nicht direkt ab, dennoch steht das Geld zunächst nicht zur Verfügung. Für solche Fälle eignet sich auch eine zweite Kreditkarte. Zusätzlich sollte auch immer eine weltweit gültige Sperrnummer mit ins Gepäck, die möglichst getrennt von der Kreditkarte lagert. Bei Auszahlungen am Geldautomaten empfiehlt es sich, in der Landeswährung abzuheben. Das spart Geld, denn Urlauber erhalten so meist einen besseren Wechselkurs. Bezahlen Reisende in Geschäften oder Restaurants, sollten sie die Karte im Auge behalten und Transaktionen nicht außer Sichtweite stattfinden lassen. Um Missbrauch auszuschließen, ist es ratsam, Belege, Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen gründlich zu prüfen. Fällt eine ungewöhnliche Abbuchung auf, sollten Urlauber dies umgehend bei ihrer Bank melden.
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