LTA erweitert Leistungsumfang beim Reiseschutz deutlich
08.01.2019
Tourismus & Reisen
Der Jahreswechsel hat wieder viele spannende neue Gesetze und Regelungen für den Verbraucher mit sich gebracht. Auch die LTA hat zu Beginn des neuen Jahres ihre bestehenden Tarifkonditionen überarbeitet und bietet ihren Bestands- und ihren neuen Kunden in 2019 deutlich erweiterte Leistungen und wesentliche Verbesserungen an.
Übersicht der wichtigsten Änderungen beim LTA Reiseschutz:
Eine wesentliche Anpassung bei allen LTA-Tarifen betrifft die maximale Reisedauer. Diese wurde auf 56 Tage je Reise, sowohl für Inlands- als auch Auslandsreisen, erhöht. Zudem gilt diese Zeitspanne nun auch für Geschäftsreisen.
Auch die Regelung zur Übernahme der Umbuchungskosten wurde erweitert. Bis 42 Tage vor Reisebeginn werden 50 EUR erstattet, danach erfolgt die Erstattung jetzt bis zur vollen Höhe der vertraglich geschuldeten Stornokosten und nicht wie bisher nur bis maximal zur Hälfte.
Im Bereich der Reisekrankenversicherung gibt es die meisten Änderungen. Bei ambulanten und stationären Behandlungen sind nun auch privatärztliche Behandlungen abgedeckt. Zudem sind Besuche beim Heilpraktiker und zusätzlich beim Chiropraktiker und Osteopathen (soweit ärztlich verordnet) mit versichert. Ganz neu ist zudem, dass eine Summenbegrenzung bei einem Krankenrücktransport bei Auslandsreisen zum Wohnort entfällt. Zum Bereich der zahnmedizinischen Behandlungen zählt ab 2019 auch die Reparatur von Zahnspangen.
Zum Umfang der versicherten Leistungsfälle gehört nun ebenso das Rooming-In. Diese inzwischen häufige Praxis erlaubt einer Begleitperson die psychische Unterstützung und Betreuung eines Patienten, indem sie für die Zeit des Krankenhausaufenthalts ein eigenes Bett im Krankenzimmer erhält. Das Rooming-In ist vor allem für die Eltern eines erkrankten Kindes wichtig. Neu ist auch, dass es für die Übernahme der Anreisekosten für Angehörige, bei einer Prognose des Krankenhaus-Aufenthalts von länger als 14 Tagen, keine Summenbegrenzung mehr gibt. Außerdem werden die Rückreisekosten für minderjährige Personen explizit in die Bedingungen integriert. Eine weitere Anpassung der Tarifkonditionen betrifft die Reparatur von Brillen, Gehilfen und Prothesen: Diese wird bis zu einer Höhe von 500,- Euro übernommen. Zudem sind Neuanschaffungen von Herzschrittmachern und Prothesen mitversichert.
Detaillierte Informationen zu den neuen Tarifen und allen Anpassungen sind unter https://www.lta-reiseschutz.de/de/tarife/ erhältlich.
Dr. Michael Dorka, Geschäftsführer der Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH (LTA), erklärt: "Wir überprüfen kontinuierlich unsere Tarife und Prozesse auf der Suche nach Verbesserungspotential. Unsere Kunden können sich darauf verlassen, bei uns stets den für sie optimal passenden Versicherungsschutz zu finden. Für unsere Bestandskunden gilt das natürlich genauso. Deren Verträge werden zur nächsten Fälligkeit automatisch die verbesserten Leistungen erhalten".
Weitere Informationen: http://www.lta-reiseschutz.de
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