Wie sich Studenten fürs Auslandssemester absichern können - Verbraucherinformation der ERGO Reiseversicherung
24.06.2019
Tourismus & Reisen
Ein Auslandssemester macht sich gut im Lebenslauf, erweitert den Horizont und verbessert die Sprachkenntnisse. Doch was, wenn nicht nur der Gedanke an die sich nähernden Prüfungen Bauchschmerzen verursacht, sondern plötzlich eine Blinddarm-Operation notwendig ist? Wer übernimmt dann die Kosten? Was sonst noch so schief gehen kann und wie sich Studenten vor hohen Gesundheitskosten oder Schadenersatzforderungen schützen können, weiß Birgit Dreyer, Expertin der ERGO Reiseversicherung.
Voraussetzung: gültige Krankenversicherung
Wenn die Entscheidung für eine Hochschule im Ausland gefallen ist, steht zunächst Organisatorisches auf der Tagesordnung. Eine dabei oft vernachlässigte Frage ist die nach den benötigten Versicherungen. "Die Universitäten erwarten aber von ihren internationalen Studenten, dass sie eine gültige Krankenversicherung besitzen. In Kanada, Australien und den USA ist sie sogar Voraussetzung für die Einreise", erklärt Birgit Dreyer. Bei einem Auslandssemester in einem Land innerhalb der EU, in Island, Norwegen, Liechtenstein und auch der Schweiz greift der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung - mit diesen Ländern hat Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen. In Ländern, mit denen es dieses Abkommen nicht gibt, gehen gesetzlich Versicherte im Krankheitsfall dagegen leer aus. Daher ist für diese Länder eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung nötig. Die empfiehlt die Reiseexpertin aber ohnehin für jedes Land, da die gesetzlichen Kassen auch in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, nur bis zur Höhe der deutschen Regelsätze bezahlen. Im Ausland sind Medikamente und Therapiemaßnahmen aber häufig teurer. Das bedeutet: Erkrankte Studenten müssen unter Umständen kräftig zuzahlen. Übrigens: Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt auch die Kosten für einen Krankenrücktransport, wenn beispielsweise die Weiterbehandlung im Heimatland für eine schnelle Genesung förderlich ist.
Zwei linke Hände können teuer werden
Für viele Studenten gehört nicht nur der Besuch von Hörsälen zum Auslandssemester: Sie lassen sich auch gerne bei Studentenpartys blicken. Doch während eines feuchtfröhlichen Abends kann auch mal was zu Bruch gehen. Meist ist der dabei entstandene Schaden überschaubar und oft verzichten die Gastgeber darauf, Schadenersatz für ein zerbrochenes Glas einzufordern. Hat jedoch der Flatscreen-Fernseher einen Sprung bekommen, kann das für den Verantwortlichen teuer werden. Um den entstandenen Schaden nicht aus eigener Tasche begleichen zu müssen, ist eine Privathaftpflichtversicherung ratsam. Viele dieser Versicherungen bieten einen weltweiten Schutz an. "Innerhalb Europas gilt dieser meist zeitlich unbegrenzt", weiß Birgit Dreyer. Wer bereits eine solche Versicherung besitzt, sollte nachfragen, ob der Schutz auch im gewählten Studienland greift. Ansonsten lohnt es sich, eine zusätzliche Auslandshaftpflicht abzuschließen.
Auslandsschutz vervollständigen
In Amsterdam mit dem Fahrrad zur Uni: In dem ungewohnten Getümmel zwischen Autos und Fahrrädern passiert schnell mal ein Unfall - wenn es schlecht läuft, sogar mit längerfristigen Auswirkungen. Für solche Fälle empfiehlt Dreyer den Abschluss einer Reiseunfall-Versicherung. Sie leistet nach einem Unfall, der längerfristige oder gar bleibende körperliche Beeinträchtigungen zur Folge hat. Wichtig zu wissen: Wer bereits eine private Unfallversicherung besitzt, benötigt in der Regel keinen zusätzlichen Unfallreiseschutz, da die meisten Policen auch im Ausland gelten. Erkrankt während des Semesters zuhause beispielsweise die Oma schwer, ist es gut, eine Unterbrechungsversicherung zu haben. Sie übernimmt die außerplanmäßigen Hin- und Rückreisekosten. Einen umfassenden Reiseschutz für Studenten, Au-pairs, Backpacker und Co. bietet die ERGO Reiseversicherung: Ob nur eine reine Auslandskrankenversicherung oder zusätzlich der Komfortschutz, bestehend aus Unfall-, Haftpflicht- und Unterbrechungsversicherung.
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