Sommerurlaub mit Tücken
19.07.2024
Tourismus & Reisen
Wortwitz stoppt Reisenden in Düsseldorf
Ein Passagier aus Schleswig-Holstein brachte mit einem unbedachten Kommentar die Sicherheitskräfte am Flughafen Düsseldorf in Aufruhr. Auf die Frage nach seinem Reisezweck antwortete er, er freue sich auf einen "bombigen Urlaub". Trotz seiner Erklärungen, dass er "bombig" als "super" meinte, wurde ihm der Flug in die USA verweigert. Der Mann klagte gegen die Airline und forderte die Erstattung seines Flugtickets, der Rückfahrkarte für die Bahn und der trotzdem in Florida entstandenen Mietwagenkosten. Das Amtsgericht Düsseldorf gab ihm Recht und sprach ihm etwa 1.400 Euro Entschädigung zu. Die Airline hätte die unglückliche Wortwahl richtig interpretieren müssen und war nicht berechtigt, ihn vom Flug auszuschließen (Az.: 42 C 310/18).
Krabben-Chaos im Handgepäck
Nordseekrabbensalat, Büffelmozzarella und "Flensburger Fördetopf" - diese ungewöhnliche Mischung wurde einem Reisenden am Flughafen Berlin-Tegel zum Verhängnis. Das Sicherheitspersonal untersagte dem Mann die Mitnahme im Handgepäck, da die Produkte laut Vorschriften der Europäischen Union als Mischungen aus Flüssigkeiten und Feststoffen galten - vergleichbar mit Duschgel und Shampoo. Und diese müssen in Behältern von höchstens 100 Millilitern in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel im Handgepäck transportiert werden. Der Vorfall führte zu einem Gerichtsverfahren, in dem der Reisende vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg unterlag. Das Gericht entschied zugunsten der Bundespolizei und stellte fest, dass die Sicherheitsmaßnahmen angemessen waren, ohne dass eine explizite Prüfung auf flüssigen Sprengstoff erforderlich war (Az.: OVG 6 B 70.15).
Klogate in Schweden
Ein Urlauber in Schweden forderte Schadensersatz, weil sein gemietetes Ferienhaus nur mit einem Plumpsklo und nicht, wie im Katalog angegeben, mit einer "Toilette" ausgestattet war. Die Richter des Landgerichts in Hamburg wiesen seine Klage ab: In einem Ferienhaus in freier Natur sei nicht zwangsläufig mit einer Wasserspülung zu rechnen. Der Begriff "WC" wurde im Katalog bewusst nicht verwendet. Zudem sei ein Plumpsklo tatsächlich auch eine Toilette (Az.: 313 S 78/02).
Schweißalarm auf Hawaii
Kurz vor dem Abflug von Honolulu nach Düsseldorf musste ein Passagier das Flugzeug verlassen, weil seine Sitznachbarin sich beim Kapitän über seinen starken Schweißgeruch beschwert hatte. Kleider zum Wechseln hatte der schwitzende Reisende nicht im Handgepäck, sodass er und seine Frau zwei Minuten vor Start von Bord gehen mussten. Der Passagier klagte und das Oberlandesgericht Düsseldorf gab ihm Recht. Die Airline musste dem Passagier 260 Euro Schadenersatz für das Hotelzimmer erstatten. Laut der Richter hätten die Airlinemitarbeiter den Mann bereits vor Betreten des Flugzeugs auf seinen Körpergeruch hinweisen müssen, damit er zumindest die Möglichkeit gehabt hätte, sich noch vor Besteigen des Flugzeugs umzuziehen (Az.: 18 U 110/06).
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/reiseversicherung/reise-ratgeber/
Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
Firmenkontakt:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Deutschland
+49 211 963-3115
http://www.ARAG.de
Pressekontakt:
Klaarkiming Kommunikation
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 - 22 80 26
http://www.ARAG.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von ARAG SE
22.11.2024 | ARAG SE
Wenn Waschanlage und Fahrzeug nicht matchen
Wenn Waschanlage und Fahrzeug nicht matchen
21.11.2024 | ARAG SE
Check your Versicherung: Wo die Uhr tickt
Check your Versicherung: Wo die Uhr tickt
20.11.2024 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
19.11.2024 | ARAG SE
Im Sog der Streams
Im Sog der Streams
19.11.2024 | ARAG SE
Gemeinsam für Kinderrechte: ARAG und UNICEF starten Partnerschaft
Gemeinsam für Kinderrechte: ARAG und UNICEF starten Partnerschaft
Weitere Artikel in dieser Kategorie
22.11.2024 | Fullservice Indoor Parking A4 B.V
Parkgebühren am Flughafen Köln/Bonn
Parkgebühren am Flughafen Köln/Bonn
22.11.2024 | ITA Transworld Reisen GmbH
Naturerlebnis auf Bali - Sekumpul Wasserfall
Naturerlebnis auf Bali - Sekumpul Wasserfall
21.11.2024 | KLEBER GROUP
Winterauszeit am Roten Meer - Somabay lockt mit saisonalen Angeboten
Winterauszeit am Roten Meer - Somabay lockt mit saisonalen Angeboten
21.11.2024 | The Ascott Limited
Citadines Danube Vienna gewinnt renommierten SO!APART Award
Citadines Danube Vienna gewinnt renommierten SO!APART Award
21.11.2024 | roadsurfer GmbH
roadsurfer erweitert C-Level: Starkes Führungsteam für weiteres Wachstum
roadsurfer erweitert C-Level: Starkes Führungsteam für weiteres Wachstum