Pressemitteilung von ARAG SE

Mobiles Heim auf vier Rädern


Tourismus & Reisen

Mobiles Heim auf vier RädernSeit 2008 steigt der Wohnmobilbestand in Deutschland kontinuierlich. Vierzehn Millionen Deutsche interessieren sich für einen Urlaub in den rollenden vier Wänden. Und auch ohne einen eigenen Caravan kann man in den Genuss einer derartigen Reise kommen. Man muss ja nicht gleich stolzer Caravan-Besitzer sein, sondern kann für den Anfang auf ein Mietobjekt zurückgreifen. Für diejenigen, die solch ein Abenteuer versuchen wollen, haben die ARAG Experten wichtige Tipps im Gepäck.

Traumaussicht inklusive
Wer sich für einen Urlaub im Camper entscheidet, tut dies nicht nur, um flexibel unterwegs zu sein, sondern auch, weil man sich die schönsten Plätze für die Nacht aussuchen kann. Kann man? Nicht so ganz. Will man außerhalb von Campingplätzen stehen, sollte man sich vorher gut informieren, wo und wie lange das erlaubt ist. In den meisten Ländern ist Wildcampen nämlich verboten und wird mit hohen Bußgeldern bestraft. In Deutschland allerdings darf man zum Zwecke der Herstellung seiner Fahrtüchtigkeit am Straßenrand von öffentlichen Straßen nächtigen. Dies gilt allerdings auch nur für genau diesen Zeitraum und keinesfalls, wo man will. Laut ARAG Experten muss der ausgesuchte Stellplatz explizit für Wohnmobile gekennzeichnet sein und man muss natürlich weiterfahren, sobald man ausgeschlafen hat. Ein paar einsame Tage in den Dünen sind also nicht gestattet.

Der Weg ist das Ziel
Da es im Wohnmobil meistens nicht darum geht, fix von A nach B zu kommen, sondern die Reise selbst zu genießen, sollten Geschwindigkeitsbegrenzungen kein Problem sein. Für Pkw mit Wohnwagen-Anhänger liegt diese laut ARAG Experten bei 80 Stundenkilometern (km/h). Eine Zulassung für ein Tempo von 100 km/h kann allerdings beantragt werden. Hierfür gibt es entsprechend der Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung einige Voraussetzungen, darunter ein Maximalgewicht von 3,5 Tonnen, hydraulische Stoßdämpfer oder höchstens sechs Jahre alte zugelassene Reifen am Wohnwagen mit dem Geschwindigkeitsindex L.

Die zugelassene Geschwindigkeit für einen Caravan ist nach Auskunft der ARAG Experten ebenfalls abhängig vom Gewicht des Gefährts: Bis 3,5 Tonnen ohne Anhänger gelten dieselben Geschwindigkeitsbeschränkungen wie für einen Pkw: In Deutschland also unbegrenzt auf Autobahnen, solange nichts anderes angegeben ist; auf der Landstraße gilt Tempo 100. Mit Anhänger sind allerdings wie bei einem Wohnwagen nur 80 km/h erlaubt. Und wiegt der Camper mehr als 3,5 Tonnen, sind ohne Anhänger auf der Autobahn 100 km/h und auf der Landstraße 80 km/h zulässig. Mit Anhänger sind es auf der Autobahn 80 km/h, auf Landstraßen liegt die Beschränkung sogar bei nur 60 km/h.

Dauerhaftes Heim fürs Heim
So schön es ist, das eigene Reisegefährt zu besitzen und nicht nur zu mieten: Geht es um einen dauerhaften Stellplatz, hört der Spaß oft auf. Denn hierfür den geeigneten Ort zu finden, ist alles andere als einfach und kann zudem ein Loch in die Urlaubskasse reißen. Die ARAG Experten warnen vor dem leichtfertigen Abstellen von Reisemobilen auf allgemein zugänglichen Straßen. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf ein abgekoppelter Wohnwagen nicht länger als 14 Tage auf öffentlichen Straßen und Plätzen geparkt werden. Wer das Verbot missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Angekoppelte Caravans und Wohnmobile dürfen hingegen zeitlich unbegrenzt abgestellt werden, solange sie zugelassen sind. Allerdings nicht auf Parkplätzen, die für Pkw gekennzeichnet sind. Dies zieht ebenfalls ein Bußgeld nach sich. Wiegt das Wohnmobil mehr als 7,5 Tonnen, sieht die StVO wiederum eine grundsätzliche Einschränkung beim Parken vor: Damit darf innerhalb geschlossener Ortschaften in Wohngebieten und Erholungsgebieten in der Zeit von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen gar nicht geparkt werden.

Versichert ist sicherer
Nicht nur der erlaubte Parkplatz ist wichtig, sondern auch der sichere, denn gerade kleinere und wendige Camper werden gerne zum Diebesgut. Es macht also Sinn, sein Reisemobil beispielsweise mit einer Reifen- oder Lenkradkralle auszustatten. Ein Wohnwagen kann nicht abgekoppelt werden, wenn er mit einem Deichselschloss gesichert ist. Selbstverständlich sollte auch der Innenraum geschützt sein; hier sind hochwertige Schlösser und Sperren sowie Klemmstangen für Schiebefenster gefragt. Sollte doch eingebrochen werden, wird dieser Schaden nur ersetzt, wenn eine Inhaltsversicherung abgeschlossen wurde, die dann auch bei Zerstörung des Innenlebens durch Brand, Unwetter oder Unfall gilt. Weder die übliche Hausratversicherung noch die Kfz-Versicherung greift in diesem Fall. Letztere ist aber selbstverständlich Pflicht wie bei jedem anderen Fahrzeug auch, betonen ARAG Experten. Zumindest braucht man eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die alle Schäden deckt, die man selbst verursacht. Wer auch das eigene Fahrzeug geschützt wissen möchte, benötigt zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung, je nach gewünschtem Umfang. Wer mietet, muss sich gegebenenfalls nur um die genannte Inhaltsversicherung kümmern; das Fahrzeug selbst ist immer über den Besitzer, in diesem Fall den Anbieter, versichert.

Mieten: Wohnmobil-Verleih oder privater Vermittler?
Wer Wert auf moderne Modelle legt, ist sicherlich bei gewerblichen Anbietern besser aufgehoben. Caravans aus privater Hand sind dafür oft gepflegter und liebevoller eingerichtet. Doch egal, bei wem das Urlaubsgefährt gemietet wird, die ARAG Experten raten vor einer Probefahrt zu einer gründlichen Einweisung in die Fahrzeugfunktionen. Auch technische Details wie z. B. Höhe, Breite oder Gewicht sind wichtig für eine sichere Fahrt. Privat angemietete Camper benötigen zudem eine Zulassung als Selbstfahrervermietfahrzeug, damit ein gewerblicher Vollkaskoschutz besteht. Dieser Zusatz ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 festgehalten und auch an der TÜV-Plakette zu erkennen, die nur zwölf Monate gültig sein darf.

Ein Mietvertrag ist auch bei privater Anmietung unbedingt nötig. Dahinein gehören beispielsweise die Dauer der Mietzeit, der Kautionsbetrag oder die Höhe einer Selbstbeteiligung. Auch bereits vorhandene Schäden sollten hier erfasst werden.

Fitness und Safety first
Die ARAG Experten raten darüber hinaus zu einem umfassenden Check des mobilen Ferienhäuschens, damit der Urlaub nicht böse endet. Dabei geht es vor allem erst einmal um die genaue Kontrolle der Basis: Haben die Starter- und die Bordbatterie es über den Winter geschafft? Ölstand, Bremsflüssigkeit, Kühl- und Scheibenwischwasser und -blätter, Beleuchtung sowie die Reifen kann jeder Fahrer selbst überprüfen; für einen gründlichen Check darf es aber durchaus mal zum Profi gehen.

Dann geht es um die gründliche Reinigung, wobei ein Hochdruckreiniger gute Hilfe leisten kann. Auch der Unterboden benötigt Pflege, denn nach dem Winter ist er von Eis, Schnee und Salz besonders in Mitleidenschaft gezogen worden. Die Dichtungen sind hoffentlich schon vor Tiefsttemperaturen gut eingerieben worden und deswegen jetzt intakt. Falls nicht, sollten sie spätestens jetzt eingefettet oder ersetzt werden.

Noch wichtiger als die Reinigung ist ein gründliches Update aller technischen Mittel an Bord: Sind die Gasflaschen wieder gefüllt? Funktionieren alle Lampen? Ist der Kühlschrank heil? Sind die Wassertanks sauber und frei von Keimen? Zwei Tipps noch, bevor es losgeht: Der TÜV sollte gültig und der Tank gut gefüllt sein.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/reiseversicherung/reise-ratgeber/

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