Strandgut sammeln: Oft drohen hohe Strafen
10.07.2025 / ID: 430422
Tourismus & Reisen
Wiesbaden, 10. Juli 2025. Hübsche Muscheln, glitzernde Steine oder feiner Sand: Urlauber nehmen sich gern ein paar schöne Erinnerungsstücke mit nach Hause. Doch das ist nicht überall erlaubt - was gesammelt werden darf, ist von Land zu Land unterschiedlich. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. In Deutschland können Urlauber an den Nord- und Ostseestränden Muscheln, Fossilien und Steine in kleinen Mengen für sich selbst sammeln, allerdings nicht in Naturschutzgebieten oder an Privatstränden. Auch von "Geröllwällen" für den Küstenschutz dürfen keine Steine weggenommen werden - und geschützte Arten sind in jedem Fall tabu. Spült das Meer Fundstücke an, gilt eine Wertgrenze von zehn Euro. "Strandgut gehört grundsätzlich dem bisherigen Eigentümer", sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. "Deshalb müssen höherwertige Funde den Behörden gemeldet werden. Sonst handelt es sich um Unterschlagung. Meldet sich innerhalb von sechs Monaten nach der Anzeige bei den Behörden niemand, darf man auch höherwertiges Fundgut behalten."
Sand einpacken verboten
Die Küsten schützen und das kulturelle Erbe erhalten: In vielen Urlaubsländern dürfen Sand, Steine oder Muscheln gar nicht vom Strand mitgenommen werden. So ist es in Italien verboten, Sand von den Stränden einzupacken. In Kroatien wird das Sammeln fossiler Fundstücke und archäologischer Gegenstände mit hohen Strafen geahndet. Auch geschützte und wertvolle Muscheln sind tabu. "Die Türkei gilt als besonders streng bei der Ausfuhr von Kultur- und Naturgütern", sagt R-V Experte Rempel. Deshalb warnt das Auswärtige Amt davor, hier Steine oder Fossilien mitzunehmen.
Hinzu kommen besondere Vorschriften in einzelnen Regionen. So ist zum Beispiel auf der italienischen Insel Sardinien jede Art von Veränderung der Sandstrände verboten. Dazu zählt auch das Sammeln von Kiesel oder Quarzsteinen - selbst in kleinsten Mengen. Wer sich nicht daran hält, muss mit erheblichen Bußgeldern rechnen. Auch im Nordteil von Zypern und an einigen griechischen und spanischen Stränden kann die Mitnahme von Steinen oder Sand eine Straftat sein. Das gilt etwa für Lanzarote und Fuerteventura. "Bevor Urlauber etwas vom Strand mitnehmen, sollten sie sich über die geltenden Regeln informieren", rät R+V-Experte Rempel.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- An einigen Stränden weisen Schilder auf die Verbote und die Sanktionen hin. Diese sollte unbedingt beachtet werden.
- Auch an beliebten Fernreisezielen dürfen keine Muscheln gesammelt werden, darunter Ägypten, Costa Rica und Kenia. Die Ausfuhr von artengeschützten Muscheln ist nahezu überall auf der Welt untersagt. Ähnliches gilt für Seesterne, Korallen oder Seeigel.
- Nach Deutschland dürfen keine Muscheln eingeführt werden, die unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen fallen. Der Zoll beschlagnahmt diese und kann ein Bußgeld verhängen. Bei bestimmten Muscheln gelten Höchstmengen. Wertvolle Muscheln können auch Einfuhrzöllen unterliegen und müssen unter Umständen angemeldet werden.
- Souvenirs oder Schmuck aus geschützten Muscheln oder Korallen dürfen ebenfalls nicht nach Deutschland eingeführt werden.
(Bildquelle: Pixabay)
Firmenkontakt:
Infocenter der R+V Versicherung
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Deutschland
0611 533-52284
http://www.infocenter.ruv.de
Pressekontakt:
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Bad Homburg
Daimlerstraße 12
06172/9022-131
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Infocenter der R+V Versicherung
04.05.2026 | Infocenter der R+V Versicherung
Ölgetränkte Lappen können sich selbst entzünden
Ölgetränkte Lappen können sich selbst entzünden
24.04.2026 | Infocenter der R+V Versicherung
Schulzeit im Ausland: So sichern Eltern ihr Kind ab
Schulzeit im Ausland: So sichern Eltern ihr Kind ab
16.04.2026 | Infocenter der R+V Versicherung
Balkonkraftwerke: ohne richtige Montage absturzgefährdet
Balkonkraftwerke: ohne richtige Montage absturzgefährdet
09.04.2026 | Infocenter der R+V Versicherung
Sicher Grillen mit Gas - eine Frage des Standorts
Sicher Grillen mit Gas - eine Frage des Standorts
31.03.2026 | Infocenter der R+V Versicherung
Transport mit dem Auto: Wenn das E-Bike zur Last wird
Transport mit dem Auto: Wenn das E-Bike zur Last wird
Weitere Artikel in dieser Kategorie
05.05.2026 | CRUISEHOST Solutions UG
CRUISEHOST Solutions launched zwei neue CRUISEA Features
CRUISEHOST Solutions launched zwei neue CRUISEA Features
05.05.2026 | VVV Texel
Texel mal anders: Ungewöhnliche Schlafplätze inmitten der Natur
Texel mal anders: Ungewöhnliche Schlafplätze inmitten der Natur
05.05.2026 | ARAG SE
Ferienwohnung: So erkennen Urlauber Fake-Angebote
Ferienwohnung: So erkennen Urlauber Fake-Angebote
04.05.2026 | Active Nature Resort Das SeeMOUNT
Saisonabschluss mit Weitblick
Saisonabschluss mit Weitblick
04.05.2026 | AROSEA Life Balance Hotel
Einchecken. Entschleunigen. Energie tanken
Einchecken. Entschleunigen. Energie tanken

