Mobile Freiheit trifft auf feste Regeln
24.07.2025 / ID: 431027
Tourismus & Reisen

Wie aus einem Campingfahrzeug Fort Knox wird
Um Campingmobile effektiv vor Diebstahl und Einbruch zu schützen, raten die ARAG Experten zunächst zu einem hochwertigen, mechanischen Diebstahlschutzsystem wie z. B. einer Lenkrad- oder Gangschaltungssperre. Zusätzlich empfiehlt sich ein elektronisches Alarmsystem, das bei unbefugtem Zutritt oder Bewegungen im Innenraum sofort Alarm schlägt. Ein GPS-Tracker kann dabei helfen, das Fahrzeug im Falle eines Diebstahls schnell zu orten. Weitere Schutzmaßnahmen sind stabile Schlösser oder zusätzliche Sicherheitsbügel an Türen, Fenstern und äußeren Stauräumen sowie das Anbringen eines sogenannten Radkragens, der die Räder blockiert und das Wegfahren erschwert. Auch der Standort des Wohnmobils spielt eine wichtige Rolle: Der Parkplatz sollte gut beleuchtet und, wenn möglich, videoüberwacht sein. Letztlich hilft es, wertvolle Gegenstände wie Elektronik immer aus dem Fahrzeug zu entfernen und gut sichtbare Hinweise auf Diebstahlsicherung anzubringen.
Die Sache mit dem Wildcampen
Wer in seinem Camper oder Caravan außerhalb von Campingplätzen übernachten möchte, sollte sich vorher gut informieren, wo man wie lange stehen bleiben darf, denn Wildcampen ist in den meisten Ländern absolut tabu und wird mit hohen Bußgeldern bestraft. In Deutschland darf man eine Nacht in seinem Reisegefährt am Straßenrand von öffentlichen Straßen verbringen, um seine Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen. Doch die ARAG Experten warnen: Der ausgesuchte Stellplatz muss auch explizit für Wohnmobile erlaubt sein. Und man sollte natürlich weiterfahren, sobald man ausgeschlafen hat.
Regeln fürs Freistehen
Auch wenn Wildcampen meist verboten ist, kann Freistehen, also das Parken und Schlafen im Reisemobil für nur eine Nacht, dennoch an bestimmten Plätzen erlaubt sein. Auch dafür gibt es natürlich Regeln. An erster Stelle sei hier der Müll genannt: Es sollte selbstverständlich sein, keinen Müll zu hinterlassen. Egal, ob biologisch abbaubar oder nicht: Jeglicher Müll gehört in einen Mülleimer oder muss - falls nicht vorhanden - mitgenommen und bei Gelegenheit ordentlich entsorgt werden. Wer frei steht, sollte zudem die buchstäbliche Ruhe bewahren. Vor allem in der Nähe von Wohngebieten heißt das, ab 22 Uhr keine Musik und keine lauten Gespräche mehr vorm oder im Campingmobil. Ohnehin sollten sich Camper für diese eine Nacht nicht allzu häuslich einrichten und umfangreiches Campingmobiliar, Grill und Co. im Fahrzeug lassen. Freisteher, die ein idyllisches Plätzchen in freier Natur gefunden haben, dürfen diese nicht als Toilette missbrauchen. Dafür muss weiterhin die Campingtoilette genutzt werden. Und apropos "Freie Natur": Naturschutzgebiete sind auch für eine Nacht als Stell- und Schlafplatz tabu. Vergehen werden mit hohen Bußgeldern geahndet.
Dauerhaftes Parken an öffentlichen Straßen
Geht es um das dauerhafte Parken, hat so mancher Caravan- und Wohnmobilbesitzer seine liebe Not, einen geeigneten Stellplatz zu finden. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass das Abstellen von Reisemobilen auf allgemein zugänglichen Straßen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt ist (Paragraf 12 Absatz 3b). Danach darf ein abgekoppelter Wohnwagen nicht länger als 14 Tage auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgestellt werden. Wer das Verbot missachtet, muss 20 Euro Strafe zahlen. Angekoppelte Caravans und Wohnmobile dürfen hingegen zeitlich unbegrenzt abgestellt werden, solange sie zugelassen sind. Wiegt das Wohnmobil allerdings mehr als 7,5 Tonnen, sieht die StVO eine Einschränkung beim Parken vor: Damit darf innerhalb geschlossener Ortschaften in Wohngebieten und Erholungsgebieten in der Zeit von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht geparkt werden.
Versichert ist sicherer
Nicht nur der erlaubte Parkplatz für Camper ist wichtig, sondern auch der sichere. Sollte doch eingebrochen werden, wird der Schaden am beweglichen Inhalt nur ersetzt, wenn eine Inhaltsversicherung abgeschlossen wurde, die dann auch bei Zerstörung des Innenlebens durch Brand, Unwetter oder Unfall gilt. Weder die übliche Hausratversicherung noch die Kfz-Versicherung greift in diesem Fall. Letztere ist laut ARAG Experten aber selbstverständlich Pflicht, wie bei jedem anderen Fahrzeug auch. Die Kfz-Haftpflichtversicherung sollte zumindest alle Schäden decken, die man selbst verursacht. Wer auch das eigene Fahrzeug geschützt wissen möchte, benötigt zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung, je nach gewünschtem Umfang. Wer mietet, muss sich gegebenenfalls nur um die genannte Inhaltsversicherung kümmern; das Fahrzeug selbst ist immer über den Besitzer, in diesem Fall den Anbieter, versichert.
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