Für Erwachsene und Minderjährige: Internationale Reisevollmachten für ärztliche Behandlungen
14.05.2012 / ID: 60676
Tourismus & Reisen
Frühling und Sommer bedeuten auch immer Urlaubszeit, vom Kurzurlaub über den Jahresurlaub bis hin zu einem mehrmonatigen Aufenthalt im Ausland. Auch auf Reisen kann man unerwartet erkranken, eine bestehende Erkrankung kann sich verschlimmern oder es passiert ein Unfall mit schweren Verletzungen.
Es stellt sich dann die Frage, ob eine in Deutschland verfasste General- und Vorsorgevollmacht sowie eine Patientenverfügung vor Ort akzeptiert werden, so dass der Bevollmächtigte auch für den Vollmachtgeber im entsprechenden Land handeln- bzw. seinem Willen Gehör verschaffen kann.
Diese Fragen werden um so drängender, wenn im Ausland ein Zweiwohnsitz begründet wird, insbesondere als Alterssitz und folglich auch Vorsorge für den Fall der altersbedingten Gebrechlichkeit getroffen werden muss.
Was zudem oft vergessen wird: Auch wenn Minderjährige ohne ihre Eltern, aber in Begleitung eines anderen Erwachsenen auf Reisen gehen, bedarf es der Vorsorge für Krankheitsfälle. Eine Reisevollmacht, die eine entsprechende Erlaubnis der Eltern zum Inhalt hat, enthält für medizinische Behandlungen keine Regelungen. Dazu bedarf es einer gesonderten Vollmacht.
Rechtsanwältin Karin M. Schmidt, spezialsiert auf die rechtliche Vorsorge im In- und Ausland, hat auf ihrer Homepage http://www.patientenverfuegungen.eu pünktlich mit Beginn der Reisezeit eine neue Rubrik "Reisen und Vollmacht" gestaltet mit umfassenden Informationen zu dieser Thematik einschließlich der Bestellmöglichkeit für entsprechende Formulare.
http://www.patientenverfuegungen.eu
Anwaltskanzlei Schmidt
Emil-Gött-Str. 6 79102 Freiburg i. Br.
Pressekontakt
http://www.patientenverfuegungen.eu
Anwaltskanzlei Schmidt
Emil-Gött-Str. 6 79102 Freiburg i. Br.
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Karin M. Schmidt
15.10.2012 | Karin M. Schmidt
Neuerscheinung: Ratgeber "Rechtliche Vorsorge für das In- und Ausland" ab sofort im Buchhandel und als ebook erhältlich
Neuerscheinung: Ratgeber "Rechtliche Vorsorge für das In- und Ausland" ab sofort im Buchhandel und als ebook erhältlich
28.02.2012 | Karin M. Schmidt
Leitfaden "Rechtliche Vorsorge" kostenlos
Leitfaden "Rechtliche Vorsorge" kostenlos
23.01.2012 | Karin M. Schmidt
Anwaltshotline zur Rechtlichen Vorsorge eingerichtet
Anwaltshotline zur Rechtlichen Vorsorge eingerichtet
Weitere Artikel in dieser Kategorie
05.11.2025 | Air Astana
Kreatives aus Kasachstan: Neue Travel Kits in der Economy bei Air Astana haben Sammlerwert
Kreatives aus Kasachstan: Neue Travel Kits in der Economy bei Air Astana haben Sammlerwert
04.11.2025 | The Ascott Limited
Startpunkt Citadines Danube Vienna: Wien-Entdeckungen abseits der bekannten Pfade
Startpunkt Citadines Danube Vienna: Wien-Entdeckungen abseits der bekannten Pfade
04.11.2025 | Hotel Weihrerhof GmbH
Eisbaden im Weihrerhof. Zwischen Feuer, Eis und Ruhe
Eisbaden im Weihrerhof. Zwischen Feuer, Eis und Ruhe
03.11.2025 | SuitePad GmbH
SuitePad präsentiert SuitePad AI: Neuer Hotel Voice Assisstent für besserenIn-Room Gästeservice
SuitePad präsentiert SuitePad AI: Neuer Hotel Voice Assisstent für besserenIn-Room Gästeservice
03.11.2025 | Michaela Rosien PR
Lichter, Liebe, Lebkuchen. Stay KooooK macht Lust auf den Advent in der Stadt
Lichter, Liebe, Lebkuchen. Stay KooooK macht Lust auf den Advent in der Stadt

