Für Erwachsene und Minderjährige: Internationale Reisevollmachten für ärztliche Behandlungen
14.05.2012 / ID: 60676
Tourismus & Reisen
Frühling und Sommer bedeuten auch immer Urlaubszeit, vom Kurzurlaub über den Jahresurlaub bis hin zu einem mehrmonatigen Aufenthalt im Ausland. Auch auf Reisen kann man unerwartet erkranken, eine bestehende Erkrankung kann sich verschlimmern oder es passiert ein Unfall mit schweren Verletzungen.
Es stellt sich dann die Frage, ob eine in Deutschland verfasste General- und Vorsorgevollmacht sowie eine Patientenverfügung vor Ort akzeptiert werden, so dass der Bevollmächtigte auch für den Vollmachtgeber im entsprechenden Land handeln- bzw. seinem Willen Gehör verschaffen kann.
Diese Fragen werden um so drängender, wenn im Ausland ein Zweiwohnsitz begründet wird, insbesondere als Alterssitz und folglich auch Vorsorge für den Fall der altersbedingten Gebrechlichkeit getroffen werden muss.
Was zudem oft vergessen wird: Auch wenn Minderjährige ohne ihre Eltern, aber in Begleitung eines anderen Erwachsenen auf Reisen gehen, bedarf es der Vorsorge für Krankheitsfälle. Eine Reisevollmacht, die eine entsprechende Erlaubnis der Eltern zum Inhalt hat, enthält für medizinische Behandlungen keine Regelungen. Dazu bedarf es einer gesonderten Vollmacht.
Rechtsanwältin Karin M. Schmidt, spezialsiert auf die rechtliche Vorsorge im In- und Ausland, hat auf ihrer Homepage http://www.patientenverfuegungen.eu pünktlich mit Beginn der Reisezeit eine neue Rubrik "Reisen und Vollmacht" gestaltet mit umfassenden Informationen zu dieser Thematik einschließlich der Bestellmöglichkeit für entsprechende Formulare.
http://www.patientenverfuegungen.eu
Anwaltskanzlei Schmidt
Emil-Gött-Str. 6 79102 Freiburg i. Br.
Pressekontakt
http://www.patientenverfuegungen.eu
Anwaltskanzlei Schmidt
Emil-Gött-Str. 6 79102 Freiburg i. Br.
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Karin M. Schmidt
15.10.2012 | Karin M. Schmidt
Neuerscheinung: Ratgeber "Rechtliche Vorsorge für das In- und Ausland" ab sofort im Buchhandel und als ebook erhältlich
Neuerscheinung: Ratgeber "Rechtliche Vorsorge für das In- und Ausland" ab sofort im Buchhandel und als ebook erhältlich
28.02.2012 | Karin M. Schmidt
Leitfaden "Rechtliche Vorsorge" kostenlos
Leitfaden "Rechtliche Vorsorge" kostenlos
23.01.2012 | Karin M. Schmidt
Anwaltshotline zur Rechtlichen Vorsorge eingerichtet
Anwaltshotline zur Rechtlichen Vorsorge eingerichtet
Weitere Artikel in dieser Kategorie
05.06.2026 | Hotel Green Ocean Zanzibar
10 Tipps für den schönsten Urlaub auf Sansibar
10 Tipps für den schönsten Urlaub auf Sansibar
04.06.2026 | PRIMELAB GmbH
Mit parkplatztarife.de Parkplätze an Flughäfen oder Häfen vergleichen, buchen und Zeit, Geld und Stress sparen
Mit parkplatztarife.de Parkplätze an Flughäfen oder Häfen vergleichen, buchen und Zeit, Geld und Stress sparen
04.06.2026 | Hotel Green Ocean Zanzibar
Geheimtipp Hotel Sansibar
Geheimtipp Hotel Sansibar
03.06.2026 | Virginia Tourism Coporation
Revolutionäres Glamping in den Blue Ridge Mountains in Virginia
Revolutionäres Glamping in den Blue Ridge Mountains in Virginia
03.06.2026 | Sonneninsel Rügen GmbH
Urlaub mit Hund - neues Buch bei Amazon für alle Hundebesitzer und die es werden möchten
Urlaub mit Hund - neues Buch bei Amazon für alle Hundebesitzer und die es werden möchten

