ELS GmbH zu Unrecht als Lizenzmakler von BellandVision bezeichnet
22.03.2013 / ID: 107802
Umwelt & Energie
Bonn, 21.03.2013. Das Landgericht Bayreuth hat in seinem Endurteil vom 14.03.2013 erlassen, dass die BellandVision zur Zahlung hoher Ordnungsgelder bzw. im Wiederholungsfall zu Ordnungshaft verurteilt wird, sollte sie die ELS Europäische LizenzierungsSysteme GmbH nochmals als Lizenzmakler bezeichnen.
Der Richter begründet sein Urteil mit der Beweisaufnahme, die eindeutig ergeben habe, dass ein Belland-Mitarbeiter die ELS im Kundengespräch als Lizenzmakler dargestellt habe. Dies sei die Behauptung einer falschen Tatsache, denn "die Klägerin ist keine Maklerin. Vielmehr organisiert sie selbst die Entsorgung der Verpackungen". Weiterhin führt der Richter aus, dass "für die Verpackungen, die nicht über § 6 Abs. 2 VerpackV entsorgt werden können, ... sie [die ELS] Verträge mit einem dualen System" abschließt, "sodass ihr Kunde bezüglich beider Arten von Verpackungen abgedeckt ist". Ferner sei die Bezeichnung Lizenzmakler eine Herabsetzung und Verunglimpfung der ELS, da der Vergleich eines Maklers herangezogen werde, der ein Honorar fordert, ohne Leistung erbracht zu haben.
Die Forderung der ELS auf Auskunftserteilung, welchen Dritten gegenüber BellandVision die Bezeichnung Lizenzmakler verwendet hat, wurde zurückgewiesen mit der Begründung, die Klägerin sei als Mitbewerberin nicht auskunftsberechtigt.
"Wir freuen uns über dieses Endurteil des Landgerichts Bayreuth", sagt Geschäftsführer Sascha Schuh. "Nun ist zweifelsfrei festgestellt, dass die ELS ein Komplettanbieter von Lösungen zur Umsetzung der Verpackungsverordnung ist. Das ist ein wichtiges und richtiges Ergebnis für unsere Kunden, potenzielle Kunden und die anderen Marktteilnehmer."
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ELS Europäische LizenzierungsSysteme GmbH
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