BellandVision darf ELS GmbH nicht mehr Lizenzmakler nennen
24.10.2012
Umwelt & Energie
Bonn, 15.10.2012. In der Verhandlung über die einstweilige Verfügung hat das Landgericht Bayreuth den Hauptantrag der ELS Europäische LizenzierungsSysteme GmbH wegen unlauteren Wettbewerbs bestätigt. In dem über zweistündigen Gerichtstermin mit Vertretern beider Parteien kam der Richter zu der klaren Rechtsauffassung, dass BellandVision die ELS zu Unrecht als Lizenzmakler tituliert hat. "Dies war aber falsch und daher irreführend. Denn die Antragstellerin schließt selbst für ihre Kunden einen entsprechenden Vertrag für die unter § 6 Abs. 1 VerpackV fallenden Verpackungen mit einem dualen System ab, so dass die Kundin 'aus einer Hand' bedient wird", so die Begründung des Richters. Dementsprechend bleibt die einstweilige Verfügung zu diesem Punkt bestehen, die die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bayreuth zunächst ohne mündliche Verhandlung wegen Dringlichkeit erlassen hatte.
Bezüglich der weiteren Behauptungen eines Belland-Mitarbeiters gegen die ELS steht zurzeit Aussage gegen Aussage. Daher wurde das Hauptsacheverfahren zu allen Punkten eingeleitet, in dem die Zeugen der ELS gehört werden.
"Dieses Urteil bestätigt uns vollumfänglich in unserer Rechtsauffassung", sagt Geschäftsführer Sascha Schuh. "Die ELS ist kein Lizenzmakler und entsprechende Aussagen von BellandVision sind kein "Sturm im Wasserglas", sondern hatten die klare Intention, den Ruf der ELS zu schädigen. Das Urteil ist daher ein wichtiges und richtiges Signal für unsere Kunden, potenzielle Kunden und die anderen Marktteilnehmer."
Einstweilige Verfügung Urteil ELS Kreislaufwirtschaft Verpackungsverordnung Recycling Verpackungen Wertstoffkreislauf Verwertung Nachhaltigkeit
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ELS Europäische LizenzierungsSysteme GmbH
Margaretenstraße 1 53175 Bonn
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