Konsequente Strafen drohen Gastronomiestätten und Restaurants
12.05.2011 / ID: 13895
Umwelt & Energie
Viele Behörden sind nun darauf aufmerksam geworden, dass Gastronomiebetriebe oftmals die Norm für Abwasser (ÖNORM EN 1825, DIN 4040) Fettabscheider nicht einhalten, dies führte zu ausschlaggebenden und Bundesweiten Kontrollen in der Gastronomiebranche. Besonders NRW und Niedersachsen sind betroffen. Behörden versuchen die Grenzwerte zu regulieren. Denn entsprechende Gesetzte sind vorhanden, denoch entsorgen viele Gastronomiestätten weiterhin Fette und Bioabfälle im Ausguss.
Behörden gezwungen weitere schritte einzuleiten und spüren nun mit Speziellen Kamerarobots im Kanalsystem mutmaßliche Umweltsünder. Busgelder bis zu 10 000 EUR sind da keine Seltenheit. Es entstehen enorme Kosten bei Verstopfungen, Korrosion und Fettablagerungen in Kanalbauten, was zu Störung der Kläranlage führt.
Bis Abwasser die Kläranlage erreicht, legt es eine lange Strecke zurück. Es lagern sich eine Menge an Fett und Lebensmittelrückständen in den Entwässerungsleitungen ab. Die kommunalen Abwassersatzungen bestimmen, dass Abwasser aus den einbaupflichtigen Betrieben vor der Einleitung in das öffentliche Kanalnetz vorgereinigt werden muss und verlangen deshalb den Einbau von Fettabscheidern.
Nun rüsten viele Gastronomiestätten Fettabscheider nach, es gibt verschiedene Größen und sie sind flexibel in einer Großküche integrierbar. Unter einem simplen Prinzip wird das Abwasser bis zu 95 % von Fetten und anderen Bioabfällen geklärt.
Fettabscheider von Gastroplus24 können ganz flexibel im Küchenbereich aufgestellt werden. Die Leistung überzeugt und werden die Reinigungsintervalle eingehalten ist es technisch ausgeschlossen, dass Fett in die öffentliche Kanalisation gelangt. Gastroplus24 hilft Ihnen bei Ihrer Lösung.
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