Pressemitteilung von Ilka Stiegler

Förderprogramm für netzgekoppelte dezentrale Stromspeicher


25.11.2013 / ID: 147014
Umwelt & Energie

(Leipzig, 25.11.2013) Die Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) am 29. März 2000, ebnete den Weg für die Energiewende. Durch diese Regelung zur Einspeisung Erneuerbarer Energien entstanden jedoch auch hohe Kosten, die auf die Endverbraucher umgelegt wurden. So stieg der Strompreis seit dem Jahr 2000 durch die EEG-Umlage um ca. 5 Cent pro KW/h. Im kommenden Jahr wird diese Umlage weiter steigen und einen Rekordanteil von 6,240 Cent pro Kilowattstunde Strom erreichen. Um diese Kostenexplosion zu stoppen und auf die sinkenden Einkaufspreise beim Ökostrom zu reagieren, wurden von EU und Bundesrepublik verschiedene Maßnahmen entwickelt. Eine neue Initiative stellt das Förderprogramm "Innovative dezentrale Stromerzeugung und -speicherung" dar, welches bereits im Mai 2013 von der Regierung des Freistaates Sachsen verabschiedet wurde und nun umgesetzt werden soll. Dazu liegen nun bei der Sächsischen Aufbaubank die entsprechenden Unterlagen vor.

Was wir gefördert?

Mit dem Förderprogramm sollen Besitzer von Photovoltaikanlagen (natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die Eigentümer, Pächter oder Mieter der Flächen des Freistaates Sachsen sind) angesprochen werden. Ziel ist zum einen das Senken der Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz, der mit privaten Photovoltaikanlagen erzeugt wurde und zum anderen das Steigern der privaten Nutzung des erzeugten Stroms. Somit soll die Anschaffung von Photovoltaikanlagen zur Eigennutzung gefördert und die Investition in dezentrale Stromspeicher und Modellvorhaben zum eigenwirtschaftlichen Betrieb von Photovoltaiksystemen subventioniert werden.

Welche Unterlagen sind einzureichen?

Die Höhe der Fördersumme kann bei der Investition in einen dezentralen Stromspeicher bis zu 75 Prozent betragen. Daher sollten sich Besitzer von Photovoltaikanlagen genau informieren und schnell reagieren, um sich schon frühzeitig die Förderung zu sichern. Dafür werden verschiedene Unterlagen benötigt. Neben den formalen Nachweisen, wie Personalausweis, Grundbuchauszug und Bestätigung zum Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung der Anlage, müssen zusätzlich bestimmte technische Daten zur Speicheranalage an die zuständigen Behörden übermittelt werden, da sich die Höhe der Fördersumme nach dem Innovationscharakter richtet und durch den Abgleich der Speicherdaten der Speicheranlage berechnet wird. Daher ist es auch entscheidend, in welche Speicheranlage investiert wird. Interessenten finden die passenden Technologien im Online-Shop unter http://www.pv-shop24.eu. "Um sich die optimalen Fördermöglichkeiten zu sichern, sollten die Besitzer von Photovoltaikanlagen unbedingt die professionelle Beratung vom Spezialisten in Anspruch nehmen", so Christian Schönfelder, Geschäftsführer der MdEk Mitteldeutsche Energiekonzepte KG. "Diese unterstützen beim Ausfüllen der Formulare und verhelfen so zur bestmöglichen Förderung, denn schon kleine Fehler bei der Beantragung können eine Verzögerung der Antragsbearbeitung und im schlimmsten Fall den Ausschluss aus dem Förderprogramm bedeuten."

Weitere Informationen gibt es unter http://www.mitteldeutsche-energiekonzepte.de oder Telefon: 0341 - 200 52 550.
MdEk Erneuerbare Energie EEG Strom Photovoltaik

http://www.mitteldeutsche-energiekonzepte.de
MdEk Mitteldeutsche Energiekonzepte KG
Naumburger Str. 28 04229 Leipzig

Pressekontakt
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