VOLTARIS zum neuen Mess- und Eichgesetz
26.05.2014 / ID: 167833
Umwelt & Energie
Am 01. Januar 2015 tritt das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) in Kraft. Damit wird die Neugestaltung des gesetzlichen Messwesens zum Abschluss gebracht. Die Mess- und Eichverordnung (MessEV) liegt als Entwurf vor. Konkret heißt das: Zum einen kommen auf die Prüfstellen neue Aufgaben zu, zum anderen bleiben hoheitliche Aufgaben wie Eichungen, Befund- und Stichprobenprüfungen ausschließlich in den Händen von Eichbehörden und staatlich anerkannten Prüfstellen. Als eines der wenigen Dienstleistungsunternehmen in Deutschland mit eigenen staatlich anerkannten Prüfstellen wird VOLTARIS (http://www.voltaris.de) auch weiterhin qualitätsgesicherte Prüfstellenleistungen erbringen.
Das neue MessEG besagt, dass zukünftig nicht nur Haushaltszähler (SLP-Zähler) mit MID-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden können, sondern auch Lastgangzähler (RLM-Zähler) und Wandler. Die Konformitätserklärung der Hersteller ist der Ersteichung in diesen Bereichen gleichgestellt - damit ist keine amtliche Ersteichung notwendig. Darüber hinaus regelt das neue MessEG auch die Verwendungsüberwachung der Messgeräte. Nach dem Willen des Gesetzes soll diese einschließlich der Eichungen über staatliche Stellen abgewickelt werden.
Gemäß dem vorliegenden neuen Entwurf des MessEV bleiben hoheitliche Aufgaben wie Eichungen, Befund- und Stichprobenprüfungen ausschließlich in den Händen der Eichbehörden und staatlich anerkannten Prüfstellen.
Das Stichprobenverfahren zur Verlängerung der Eichgültigkeit ist dabei besonders herauszuheben, denn es spart den Messstellenbetreibern enorme Kosten. Im Stichprobenverfahren werden einige Zähler eines einheitlichen Loses ausgebaut und überprüft. Ist diese Überprüfung erfolgreich, so verlängert sich die Gültigkeit der Eichung aller Zähler des Loses um jeweils fünf Jahre, die Zähler können im Netz verbleiben.
VOLTARIS übernimmt die Stichprobenverfahren entsprechend der in den PTB-Mitteilungen veröffentlichten Richtlinie in den beiden staatlich anerkannten Prüfstellen EK 3 in Maxdorf und EL 3 in Merzig. Dabei bietet das Unternehmen den Kunden einen besonderen Mehrwert: Durch die Möglichkeit, sich an einem Poolverfahren zu beteiligen und die Zähler im Verbund mit anderen Kunden prüfen zu lassen, sparen gerade kleine und mittlere Stadt- und Gemeindewerke Kosten und Verwaltungsaufwand. Dies ist gerade jetzt bei dem bevorstehenden Generationswechsel der Zähler - d.h. von Ferraris hin zu intelligenten elektronischen Zählern - eine sehr interessante Lösung, in Zukunft die Eichgültigkeitsverlängerung sehr effizient und kostengünstig umzusetzen.
VOLTARIS wird auch weiterhin die qualitätsgesicherten Prüfstellenleistungen für seine Kunden erbringen. Frank Wolf, Bereichsleiter Zählerdienstleistungen und Prüfstellenleiter bei VOLTARIS, blickt der Zukunft positiv entgegen: "Auf die Prüfstellen kommen neue Aufgaben zu. Um weiterhin die Befugnis zu haben, Eichungen, Befundprüfungen und Stichproben ausführen zu dürfen, erstellen wir ein umfassendes Qualitätssicherungs-Handbuch. Denn: Qualitätssicherung wird bei uns großgeschrieben. Aus diesem Grund sind unsere Prüfeinrichtungen bereits jetzt auf die neue Zählertechnologie - intelligente Zähler und Messsysteme - ausgelegt."
http://www.voltaris.de
VOLTARIS GmbH
Voltastraße 3 67133 Maxdorf
Pressekontakt
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Ansel & Möllers GmbH
König-Karl-Straße 10 70372 Stuttgart
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