Recycling und Entsorgung durch die OSR Harald Gmeinder GmbH
17.12.2015 / ID: 213408
Umwelt & Energie
Die OSR Harald Gmeinder GmbH (http://www.osr-gmbh.de/) hat sich auf die fachgerechte Entsorgung und das Recycling unterschiedlichster Gewerbe- und Industrieabfälle spezialisiert. Eine der Kernkompetenzen des Unternehmens liegt in der effizienten Destillation von Lösemitteln. Aufgrund des großen Fachwissens, das in mehr als zwei Jahrzehnten Firmengeschichte erworben wurde, ist es den Entsorgungsspezialisten der OSR Harald Gmeinder GmbH möglich, auch nur schwer zu behandelnde Lösemittel zu recyceln und in den Kreislauf von Industrie und Handwerk zurückzuführen.
Ein verantwortungsbewusstes Handeln, in Bezug auf die Umwelt, steht in dem Unternehmen an erster Stelle und so hat Firmengründer Dipl.-Ing. Harald Gmeinder schon früh die Notwendigkeit des Recyclings von Lösemitteln erkannt und entsprechende Maßnahmen entwickelt und laufend verbessert.
Die fortschrittliche Technik hat mit dazu beigetragen, dass die Harald Gmeinder GmbH heute mehrere Zertifikate trägt, die das professionelle und strukturierte Arbeiten des Betriebs bestätigen. Dazu gehört beispielsweise das von der IHK Bodensee-Oberschwaben verliehene EMAS-Zertifikat (http://www.osr-gmbh.de/pdf/emas_2011.pdf); EMAS ist die Abkürzung für "Eco-Management and Audit Scheme". Bei EMAS handelt es sich um ein so genanntes Öko-Audit-Verfahren, bei dem Umweltmanagementsysteme geprüft werden. Unternehmen, die dieses Siegel führen, müssen regelmäßig eine Umwelterklärung publizieren, über ein Umweltmanagementsystem (nach EG-Verordnung Nr. 1221/2009 und EN ISO 14001:2004 Abschnitt 4) verfügen und das Umweltmanagementsystem sowie die Umwelterklärung von einem unabhängigen Umweltsachverständigen begutachten lassen.
Des Weiteren ist die OSR Harald Gmeinder GmbH als " Entsorgungsfachbetrieb (http://www.osr-gmbh.de/pdf/Efb-Zertifikat_OSR_2011_2.pdf)" für das Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln und Verwerten von verschiedensten Gewerbe- und Industrieabfällen zertifiziert worden (nach § 14 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV; gemäß dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen - Kreislaufwirtschaftsgesetz - KeW-/AbfG; ehemals Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz).
Bildquelle: Creative Commons CC0
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