BMWi-Förderprogramm "Energieberatung im Mittelstand" : Ungenutzte Förder- und Sparpotentiale bei Unternehmen des nicht produzierenden Gewerb
08.02.2016 / ID: 216790
Umwelt & Energie
- BMWi-Förderprogramm "Energieberatung im Mittelstand" bisher vor allem vom produzierenden Gewerbe genutzt
- ECG: Förderprogramm macht gerade auch für Dienstleistungsbetriebe Sinn
Kehl, 08.02.2016 - Die unabhängige Energieberatung ECG weist darauf hin, dass die Förderlinie "Energieberatung im Mittelstand" des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) für alle Mittelständler gleichermaßen Fördermöglichkeiten bietet und gerade auch Dienstleistungsunternehmen neue Energieeinsparpotentiale eröffnet. Hintergrund ist die jetzt veröffentlichte Jahresstatistik des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das mit der Durchführung des BMWi-Förderprogramms betraut ist. Dr. Wolfgang Hahn, Geschäftsführer der ECG: "Die Jahresstatistik des BAFA zeigt eindeutig, dass das Förderprogramm "Energieberatung im Mittelstand" bisher insbesondere vom produzierenden Gewerbe im süddeutschen Raum und Nordrhein-Westfalen nachgefragt wurde. Dabei ist das Programm gerade auch für die Unternehmen des Dienstleistungsbereichs sinnvoll, die in Sachen Energieeffizienz oft noch nicht optimal aufgestellt sind. Das ist vor dem Hintergrund der derzeit steigenden Energiekosten zunehmend brisant, da dadurch in diesem Jahr schon auf mittelgroße Unternehmen Mehrbelastungen im fünfstelligen Bereich zukommen können. Der Kostenanstieg lässt sich nur bekämpfen, indem man den Energieverbrauch reduziert. Das Programm "Energieberatung im Mittelstand" bietet dafür den perfekten Startpunkt, weil die Unternehmen damit staatlich gefördert ihren Energieverbrauch professionell unter die Lupe nehmen und ihre Einsparpotentiale identifizieren lassen können. Das kann dann die Basis für wiederum förderfähige Effizenzmaßnahmen sein"
Zu den Hintergründen: Das BMWi-Förderprogramm "Energieberatung im Mittelstand" fördert professionelle Energieberatung in den Unternehmen des deutschen Mittelstands mit bis zu 8.000 Euro. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
Mehr Informationen zum BMWi-Förderprogramm "Energieberatung im Mittelstand", förderfähige Energieeffizienzmaßnahmen und Energieberatung allgemein finden Sie unter http://www.energie-consulting.com
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