Politik gefährdet erneut Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Branchen
23.05.2016
Umwelt & Energie
>>> Gravierende Änderungen an Strom- und Energiesteuergesetz ab 2017 geplant
>>> Einkalkulierte Stromsteuer- und Umlage-Rabatte sollen gestrichen werden
>>> Wirtschaftlichkeit unternehmenseigener Energieerzeugung gefährdet
Der jetzt vorliegende Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes verschärft die Anforderungen und reduziert die Förderungen, was energieintensive Branchen hart trifft. Der unabhängige Energieberater Energie Consulting GmbH (ECG) sieht als Folge erhebliche finanzielle Mehrbelastungen bis hin zur Unwirtschaftlichkeit bislang geförderter dezentraler Energieerzeugungsanlagen.
Dr. Wolfgang Hahn, Geschäftsführer der ECG: "Zukunftsfähige Wirtschaftspolitik braucht Verlässlichkeit. Der Referentenentwurf gefährdet jedoch erneut die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie: Der Staat mildert die immer weiter steigenden Steuersätze für Energie bei Großverbrauchern künftig nicht mehr ab, auch der plötzliche Entzug zugesagter Fördermittel gefährdet die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen unnötig. Im Minimum sind großzügige Übergangsfristen erforderlich. Energieintensive Unternehmen erleben seit 10 Jahren eine unkalkulierbare Achterbahnfahrt und sind dadurch laufend zu kostenintensiven Anpassungen gezwungen, die sie ohne externe Hilfe kaum mehr bewältigen können."
Künftig soll etwa eine Steuerreduzierung, die als staatliche Beihilfe gilt, nur dann gewährt werden, wenn keine weitere Betriebsbeihilfe für dieselben Kosten (z.B. Stromkosten) bezogen wird. Unternehmen müssen sich also zwischen der (in der Regel geringeren) Reduzierung der Stromsteuer und der (meist höheren) Reduzierung der EEG-Umlage entscheiden. Meist dürfte die Entlastung rund 30 Prozent geringer als gehabt ausfallen. Bei einem Schmiedewerk mit 14,5 GWh Stromverbrauch käme es dadurch zu Mehrkosten in Höhe von 255.000 Euro pro Jahr. Dr. Wolfgang Hahn: "Dass es sich bei diesen Plänen lediglich um die Umsetzung bereits bestehenden EU-Rechts handelt, hilft den betroffenen Unternehmen nicht." 2015 haben 2.461 energieintensive Unternehmen von der Härtefallregelung profitiert und eine Reduzierung der EEG-Umlage in Höhe von ca. 4,8 Mrd. Euro in Anspruch genommen. Fast alle diese Unternehmen haben zusätzlich von der reduzierten Stromsteuer (§§ 9a, 9b, 10 StromStG) profitiert und so zusätzlich ca. 3 Mrd. Euro Steuererleichterung erhalten.
Besonders gravierend sind die Änderungen für Unternehmen, die eigene Blockheizkraftwerke (BHKW) betreiben. Denn ab 2017 soll eigenerzeugter Strom nur dann noch von der Stromsteuer befreit werden, wenn er aus Kleinanlagen mit einer Nennleistung von weniger als 1 MW stammt. Etwa in der Auto- oder Molkerei-Industrie wurden vielerorts jedoch steuerbefreite BHKW mit einer Leistung von 1-2 MW installiert (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG). Dr. Wolfgang Hahn: "Die effiziente und klimafreundliche Stromerzeugung mit BHKWs wurde massiv propagiert, nun entzieht man rund 800 Anlagen plötzlich die Kalkulationsgrundlage." Bei einer Anlage mit 1,5 MW Leistung und einer jährlichen Laufzeit von 6.000 Stunden müsste ein Unternehmen künftig ca. 184.500 Euro Stromsteuer zahlen. Hahn: "In etlichen Fällen wird sich der Betrieb der Anlagen dadurch nicht mehr rentieren."
Zum Ausgleich der staatlichen Kürzungen rät ECG energieintensiven Unternehmen, genau zu prüfen, ob alle zur Verfügung stehenden Fördermaßnahmen genutzt werden und ob die sonstigen Einsparmöglichkeiten wie etwa zur Effizienzsteigerung oder beim Energieeinkauf ausgeschöpft sind.
Einen Überblick zu den aktuell gültigen Mitteln finden Interessenten auf der Website der ECG (http://www.ecg-kehl.de/index.php#page_4/.).
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ECG Energie Consulting GmbH
Wilhelm-Leonhard-Straße 10 77694 Kehl-Goldscheuer
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