Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen in der Agrarwirtschaft
03.02.2017 / ID: 252246
Umwelt & Energie
Das Julius Kühn-Institut in Braunschweig lud am 2. und 3. Februar 2017 zu einem Fachgespräch ein. Es ging um den Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen, so genannten Flugdrohnen, zur Applikation von Pflanzenschutzmitteln im Steillagen-Weinbau so wie im Wald. Über 100 Experten von verschiedenen Behörden und aus der Wirtschaft waren der Einladung gefolgt.
Unter anderem referierte Hans H. Würger von der Procow über die Möglichkeiten UAS, also unbemannte Flugsysteme im Wein- und Obstanbau einzusetzen, insbesondere in Steilhanglagen an der Mosel und der Nahe. Vielfach erlaubt es dort das enge Gelände nicht, Traktoren oder anderes landwirtschaftliches Gerät einzusetzen. UAS kämen hier zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln, zur gezielten Schädlingsbekämpfung oder für Wachstumsanalysen in Frage.
Weitere mögliche Einsatzgebiete von UAS wären in Forstgebieten Schutzmittel gegen den Wildverbiss oder gegen Insekten-Schädlinge wie zum Beispiel Kiefernspinner oder Eichenwickler.
In der Agrarwirtschaft könnten UAS zur Bekämpfung des Maiszünslers eingesetzt werden, indem Kapseln mit Eiern einer speziellen Schlupfwespenart über den Maisplanzen abgeworfen werden. Die Schlupfwespen sind die natürlichen Feinde des Maiszünslers, der sich in den letzten Jahrzehnten in Deutschland massiv verbreitet hat.
Ein weiteres Einsatzgebiet für UAS wäre die Rehkitz-Rettung in erntereifen Feldern und die Erkennung und Vermeidung von Wildschäden in der Agrarwirtschaft. Die Kameradrohnen könnten zukünftig direkt von den Erntemaschinen aus eingesetzt werden, um rechtzeitig vor Rehkitzen oder anderen Wildtieren im Feld gewarnt zu sein.
In seinem Vortrag wies Hans Würger auch auf die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen hin, die angesichts der technischen Möglichkeiten und der Verbreitung von Flugdrohnen angepasst werden müssten. Zurzeit werde für jeden gewerblichen Flug eine einzelne Aufstiegsgenehmigung benötigt sowie eine Zulassung der verwendeten Pflanzenschutz- oder Spritzmittel. Hinzu kommen die Vorschriften der Länder zum Abwurf, die in der Regel nur in Ausnahmefällen genehmigt werden.
Abschließend forderte Hans Würger die geplante Ausbildungspflicht für Drohnenpiloten auf Fluggeräte unter fünf Kilogramm zu erweitern. Auch in diesem Bereich müssten die luftrechtliche Gesetze und Verordnungen bekannt sein, damit die UAS-Piloten eventuelle straf- oder zivilrechtliche Folgen kennen und zum Beispiel Gefährdungen des Straßen- und des Luftverkehres vermeiden.
Weitere Informationen sowie die Termine für Flugschulungen in Wetter/Ruhr und Achim bei Bremen sind auf der Website http://www.procow.de nachlesbar.
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