Energierechnung jetzt prüfen lassen!
10.01.2019
Umwelt & Energie
Mehrere Verbraucherhilfen berichten, dass Strom- und Gasrechnungen häufig falsch berechnet sind oder versprochene Boni nicht ausgezahlt werden. Gerade jetzt Anfang Januar haben viele Industriekunden mit ihrer Dezemberrechnung eine Jahresendrechnung erhalten. Zudem gelten seit dem 1.1.2019 die neuen Steuern und Abgaben (https://first-energy.net/steuern-und-abgaben) sowie die Netznutzungsentgelte, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Ob die Dezemberrechnung und die Januarrechnung Fehler enthält, ist für einen Laien häufig schwer nachzuvollziehen, da die Rechnungen oft sehr komplex aufgebaut sind. Gerade die Abrechnung von Industriekunden ist viel komplexer als im privaten Bereich, weshalb eine Lastprofilauswertung (https://energieeinkauf.info/fragen-antworten/leistungsmessung/lastgang-auswerten)sinnvoll ist.
Die first energy GmbH (unabhängiger Energiedienstleister) empfiehlt Unternehmen, die Jahresendrechnung und die Januarrechnung genau anzuschauen oder einen externen Dienstleister für die Rechnungsprüfung zu beauftragen. "Denn wer seine Energierechnung kontrolliert, spart bares Geld", so Markus Barella, Geschäftsführer von first energy.
" Typische Fehler (https://first-energy.net/pdfs/Rechnungspr%C3%BCfung_Whitepaper.pdf)einer Energierechnung, auf die Sie achten sollten, sind beispielsweise: Falsche Berechnung der Steuern und Abgaben oder Netznutzungsentgelte, falsche Verbrauchsmengen und Vertragskonditionen oder fehlende oder falsche Zählerstände und Zählernummern, so Markus Barella. "Wir empfehlen jedem die Auswertung seines Lastprofils, anhand dessen sich die Verbrauchsmengen unkompliziert überprüfen lassen. Außerdem sollte man sich die aktuellen Steuern und Abgaben anschauen. Wenn Sie einen oder mehrere Fehler in Ihrer Rechnung gefunden haben, dann sollten Sie diese gegenüber Ihrem Energieversorger reklamieren. Wem eine Rechnungsprüfung selbst zu aufwändig ist, den unterstützt first energy gerne. Wir prüfen, ob Ihre Rechnung stimmt, damit Sie nicht mehr zahlen müssen, als Ihrer Strom- bzw. Gaslieferung entspricht", schlussfolgert Markus Barella.
Bildquelle: @pixabay
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