Aktion faire Aushilfsenergie
01.02.2019
Umwelt & Energie
Im letzten Jahr haben sich die Pleiten von großen Strom- und Gasanbietern gehäuft: DEG Deutsche Energie GmbH, Deutsche Erdgas Versorgungs GmbH und die EnVersum GmbH mussten alle Insolvenz anmelden. Diese Woche kam nun das Bekanntwerden der Insolvenzankündigung der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH hinzu. In jedem Fall sind tausenden, teilweise hunderttausende Strom- und Gaskunden, auch große Industrie- und Gewerbekunden betroffen. Markus Barella, von first energy erläutert, was die Insolvenz für Kunden bedeutet: "Der Kunde ist durch eine Insolvenz häufig mit deutlichen Mehrkosten gestraft. Seine Akzeptanz für "Auswüchse bei der Preisgestaltung" des Vor-Ort-Versorgers ist daher begrenzt und trifft ihn in einer sensiblen Situation."
Für Kunden mit einem Standardlastprofil ist es gesetzlich geregelt, dass sie in die Grundversorgung rutschen. Für leistungsgemessene große Kunden besteht diese gesetzliche Regelung nicht. Grundversorger verweisen auf die rechtlich ungeklärte Versorgungssituation für leistungsgemessene Großverbraucher hin und teilen dem Kunden mit, dass er sich auf Grund dieses rechtlichen Vakuums in einem Aushilfsenergie-Liefervertrag befindet. Auf Grund dieses Vertrages, den der Kunde nicht kennt und von dessen Existenz der Kunde häufig erst mit entsprechendem zeitlichem Verzug erfährt, kann die bereits durch den Kunden veranlasste neue Belieferung nicht beginnen. Diese überteuerten Aushilfsliefer-"Verträge" haben unterschiedliche Lauf- und Kündigungszeiten und fesseln einen Kunden in einem einseitig festgelegten Vertragskonstrukt.
Markus Barella, von first energy (unabhängiger Energiedienstleister): "Die Kosten eines Aushilfsenergie-Liefervertrages liegen teilweise bis zu dreimal höher als optimal ausgehandelte Einkaufskonditionen. Das der Ausfall eines Energieversorgers Probleme und vermehrte Kosten verursacht, ist nachvollziehbar. Die von einigen Grundversorgern angewendete Praxis, den Preis künstlich hoch anzusetzen und die rechtliche Unklarheit auszunutzen, entspricht allerdings nicht dem was marktgerecht und angemessen wäre, sondern wird von Kunden als Abzocke empfunden. Die Praxis der Versorger vor Ort erinnert mehr an altes Denken, bei dem Kunden noch Abnehmer waren und froh sein mussten überhaupt Energie zu bekommen."
Kunden, egal ob Privat- oder Geschäftskunden kennen sich häufig am Energiemarkt nicht gut genug aus und können daher auch nicht erkennen, wann ein Lieferangebot eines Versorgers deutlich unter den realistischen Kosten liegt. "Gerade im Privatkundenvertrieb scheint ja mit Boni und Zugaben praktisch alles möglich zu sein. Das diese Preise nicht mal im Ansatz den tatsächlichen Kosten entsprechen, weiß kein Kunde. Daher trifft eine Insolvenz den Kunden völlig unerwartet und das Handeln einzelner Grundversorger nach dem Prinzip selbst schuld, wenn man zu solchen Lieferanten wechselt, ist unangebracht und verschreckt die Kunden", Markus Barella weiter.
Die Aktion faire Aushilfsenergie wendet sich gegen das Ausnutzen dieser rechtlichen Grauzone. Sie unterstützt Kunden, die aktuell Ärger wegen zu hoher Kosten für die Ersatzversorgung haben oder sich in der Auseinandersetzung mit dem Grundversorger befinden, da unklar ist, ob sich der Kunde in einem ungewünschten Vertragsverhältnis befindet oder nicht.
Wir vertreten die Ansicht, dass eine bilaterale Klärung zwischen Netzbetreiber und neuem Lieferanten Großkunden, die auf günstige Energie angewiesen sind, schnell und unkompliziert in neue faire Energielieferverträge bringen kann. Nach unserer Erfahrung mit der DEG-Pleite konnte in den letzten Wochen mit der Mehrzahl der Netzbetreiber, eine kundenfreundliche Lösung gefunden werden. So sind rückwirkende Anmeldetermine durch die Netzbetreiber akzeptiert und teilweise auch von diesen forciert worden.
Die Aktion faire Aushilfsenergie vereint betroffene Unternehmer, Energiedienstleister und Versorger. Sind auch Sie verärgert über die gängige Praxis einiger Grundversorger? Dann schließen Sie sich unserer Initiative an!
Bildquelle: @pixabay
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first energy GmbH
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