Steuerentlastung für Unternehmen
06.03.2019
Umwelt & Energie
Der Antrag kann beim zuständigen Hauptzollamt bis zum 31.12. des folgenden Jahres gestellt werden. Also, wollen Sie die Rückerstattung nach §54 EnergieStG für die oben genannten Anlagen für 2018 erhalten, sollten Sie das bis zum 31.12.19 den Antrag gestellt haben. Dabei gilt den Verwendungszweck der verbrauchten Energie und die verbrauchten Mengen genau aufzulisten.
Steuerentlastung nach § 9b StromStG:
Für Nutzenenergie, wie z.B. Licht, Wärme, Kälte, mechanische Energie und Druckluft, ausgenommen Druckluft, die in Druckflaschen oder anderen Behältern abgeben wird, gibt es ebenfalls die Möglichkeit, Steuerentlastungen in Anspruch zu nehmen.
Auf der Grundlage eines Antrages kann die Stromsteuer in Höhe von 5,13 Euro je Megawattstunde (MWh) für nachweislich zum Regelsteuersatz versteuerten Strom nach Maßgabe des § 9b Stromsteuergesetz (StromStG) entlastet werden. Die Strommengen, die für die Elektromobilität verwendet werden, sind dabei von der Entlastung ausgeschlossen.
Der Antragsteller hat einen Nachweis zu führen, aus dem sich für den jeweiligen Entlastungsabschnitt folgende Angaben ergeben müssen:
-die Menge des vom Antragsteller verbrauchten Stroms,
-der genaue Verwendungszweck des Stroms,
-soweit die erzeugte Nutzenergie durch ein anderes Unternehmen des Produzierenden
-Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft verwendet worden ist
die Nutzenergiemengen, die durch dieses andere Unternehmen jeweils verwendet worden sind, sowie die für die Erzeugung der Nutzenergie jeweils entnommenen Strommengen.
Die Mitarbeiter in unserem Energie Kompetenzcenter sind darin erfahren und helfen Ihnen dabei, die Antragstellung für die genannten Möglichkeiten einer Steuerentlastung gut vorzubereiten. Sprechen Sie unsere Experten direkt an https://www.e-scan.de/leistungen/kompetenzcenter.html
Bio-Wärme-Innovation GmbH
Frau Shirin Dolati Heydari
Halberstädter Straße 40a
39112 Magdeburg
Deutschland
fon ..: 039199096978
web ..: https://www.e-scan.de/start.html
email : dolati@e-scan.de
Pressekontakt
Bio-Wärme-Innovation GmbH
Frau Shirin Dolati Heydari
Halberstädter Straße 40a
39112 Magdeburg
fon ..: 039199096978
web ..: https://www.e-scan.de/start.html
email : dolati@e-scan.de
Diese Pressemitteilung wurde über Connektar veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Frau Shirin Dolati Heydari
06.03.2019 | Frau Shirin Dolati Heydari
Leckage-Ortung - Damit Ihr Geld nicht in der Luft verpufft…
Leckage-Ortung - Damit Ihr Geld nicht in der Luft verpufft…
Weitere Artikel in dieser Kategorie
27.11.2024 | Delta Electronics
Delta erstes Unternehmen aus Taiwan, das als offizieller Beobachter an der UN-Konferenz über die biologische Vielfalt (COP16) teilnimmt
Delta erstes Unternehmen aus Taiwan, das als offizieller Beobachter an der UN-Konferenz über die biologische Vielfalt (COP16) teilnimmt
26.11.2024 | PETA Deutschland e.V
Bunt und frech: Schauspieler Lenn Kudrjawizki stellt neues PETA-Motiv vor
Bunt und frech: Schauspieler Lenn Kudrjawizki stellt neues PETA-Motiv vor
26.11.2024 | Reju
Reju und Nouvelles Fibres Textiles entwickeln gemeinsam ein nachhaltiges Kreislauf-Ökosystem zur Verwertung von Textilabfällen in Frankreich
Reju und Nouvelles Fibres Textiles entwickeln gemeinsam ein nachhaltiges Kreislauf-Ökosystem zur Verwertung von Textilabfällen in Frankreich
26.11.2024 | AEATsustain GmbH
"as Easy as That" Wiesbadens bestes Öko Start-Up
"as Easy as That" Wiesbadens bestes Öko Start-Up
25.11.2024 | Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
Europäische Woche der Abfallvermeidung endet - Lightcycle Rohstoffwoche in Kiel startet
Europäische Woche der Abfallvermeidung endet - Lightcycle Rohstoffwoche in Kiel startet