Ein Jahr ElektroG 2018: Umfrageergebnisse zur Umsetzung der Novellierung des ElektroG
12.12.2019 / ID: 334628
Umwelt & Energie
Berlin, 12. Dezember 2019
Die Umsetzung der neuen Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG 2018) aus dem letzten Jahr hat viele Unternehmen vor Herausforderungen gestellt. Das ist das Ergebnis einer Befragung unter mehr als 200 Unternehmen aus Deutschland; darunter Hersteller, Händler und Importeure von elektronischen Produkten.
Rechtsunsicherheit bezüglich der genauen Vorgaben des ElektroG 2018 (54 Prozent) und ein schwer abzuschätzender Umsetzungsaufwand (29 Prozent) sind die häufigsten Probleme. Jedes sechste Unternehmen (16 Prozent) beklagt zudem fehlende praktische Umsetzungshilfen und Fachpersonal als größte Herausforderung. Drei von zehn Befragten (28 Prozent) verkaufen nicht (mehr) europaweit ihre elektrischen und elektronischen Produkte, weil es sich durch die Vorgaben der WEEE-Richtlinie nicht (mehr) lohnt.
Demgegenüber stehen aber auch positiv Gestimmte. Für immerhin ca. ein Viertel der befrag-ten Unternehmen gibt bzw. gab es keine Herausforderungen (21 Prozent). Jedes zehnte Unternehmen (12 Prozent) sieht in den Änderungen des ElektroG 2018 sogar Vorteile für das eigene Unternehmen. Über die Hälfte der Unternehmen (60 Prozent) mussten keine externe Beratung oder zusätzliches Personal einsetzen. Allerdings beklagt eine große Mehrheit der Unternehmen (86 Prozent) durch das ElektroG 2018 höhere Aufwände für die Geschäftsprozesse. Nur jedes vierte befragte Unternehmen erwartet einen konstanten Aufwand.
"Das ElektroG 2018 hat die Unternehmen Zeit und Geld gekostet", sagt Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft. "Schwierigkeiten macht vor allem, dass bei vielen Vorgaben nicht klar ist, wie sie genau ausgelegt und umgesetzt werden müssen. Gerade kleinere Unternehmen würden von den neuen Regelungen überproportional getroffen." Die Bitkom Servicegesellschaft bietet daher im Rahmen des weee full-services verschiedene Schulungsformate an, um betroffenen Unternehmen eine gute Orientierung zur Umsetzung des ElektroG 2018 zu ermöglichen; unter anderem umfangreiche Informationen (https://www.weee-full-service.com/de/ElektroG2018), kostenlose Online-Seminare (https://www.weee-full-service.com/de/meldung/elektrog-open-scope-mehr-unsere-events-und-kostenlose-online-seminare-2019) und kurze Erklär-Videos (https://www.youtube.com/playlist?list=PL6_wsVjqkaWPsaOpeV-CmyHzaAO5U59r_). Unternehmen können in diesem Video des weee full-services (https://www.youtube.com/watch?v=LFxnKk_repY&feature=youtu.be) erfahren, ob auch ihre Produkte vom ElektroG betroffen sind.
Hintergrund der Änderungen im letzten Jahr war die Novellierung des ElektroG im Jahr 2015. Deutschland kam damit den Vorgaben aus der europäischen WEEE-Richtlinie nach. Die Ein-führung des offenen Anwendungsbereiches, wodurch weitere Produkte unter das Gesetz fielen, war eine der letzten Umsetzungen des neuen ElektroG. Hersteller, Händler und Import-eure von elektronischen Produkten müssen sich nach den neuen gesetzlichen Vorgaben bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear) registrieren, damit eine umweltgerechte Entsorgung der Produkte gewährleistet ist. Die Registrierung von Elektrogeräten sollte durch die Neuerungen eigentlich vereinfacht werden: das ElektroG 208 reduzierte die Geräteartkategorien von zehn auf sechs. Die Einordnung der Produkte richtet sich seitdem hauptsächlich nach der Größe der Produkte und weniger nach der Funktionalität.
ElektroG WEEE Novellierung des ElektroG Elektro- und Elektronikgerätegesetz Elektrogesetz Elektronikgesetz
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