Pressemitteilung von Uwe Pagel

Einfacher Einstieg in die Wechselprozesse im Messwesen


Umwelt & Energie

Mit ihrer neuen Fachinformation zu den Wechselprozessen im Messewesen will die EDNA-Initiative e.V. jetzt vor allem den kleinen und mittleren Versorgungsunternehmen dabei helfen, die Vorgaben der Bundesnetzagentur noch fristgerecht bis zum 1. Oktober 2011 umzusetzen. "Obwohl die Zeit schon wieder sehr drängt, haben sich viele Unternehmen noch immer nicht ausreichend mit den Prozessen der WiM auseinandergesetzt. Damit laufen sie Gefahr, die Vorgaben der Bundesnetzagentur nicht rechtzeitig erfüllen zu können", beschreibt Rüdiger Winkler, Geschäftsführer der EDNA-Initiative e.V. die derzeitige Situation. Mit der neuen WiM-Fachinformation will die EDNA-Initiative diesen Unternehmen konkrete Handlungsempfehlungen geben. Damit will sie dazu beitragen, dass Versorgungsunternehmen Fehler von vornherein vermeiden und die Projekte richtig aufsetzen. "Die Fachinformation wurde deswegen ganz bewusst übersichtlich gehalten. Sie fasst auf nur fünf Seiten alles Wesentliche zusammen, was im Zusammenhang mit der Einführung der WiM-Prozesse zu beachten ist", so Winkler weiter. Die WiM-Fachinformation steht ab sofort kostenfrei unter http://www.edna-initiative.de zum Download zur Verfügung.

Die EDNA-Initiative empfiehlt kleinen und mittleren Versorgungsunternehmen, sich vor der Entscheidung zugunsten einer Softwarelösung sich zunächst Gedanken über die mittel- und langfristige Strategie im Messwesen zu machen. Erst auf Basis einer solchen Strategie könne entschieden werden, welche Lösung für die individuelle Situation am meisten Sinn macht. "Oftmals kann es die bessere und wirtschaftlichere Alternative sein, die WiM-Prozesse beispielsweise über das Outsourcing bei einem Dienstleister oder in Kooperation mit einem anderen Stadtwerk zu organisieren", beschreibt Rüdiger Winkler einen der Hinweise.

Zudem müssten sich die Unternehmen darüber klar sein, dass es mit der WiM-Einführung allein nicht getan ist. "GPKE beziehungsweise GeLiGas sind zwar angepasst und einige "Schönheitsreparaturen" vorgenommen worden. Jedoch werden diese beiden Regeln noch einmal grundsätzlich überarbeitet werden müssen, da auch hier nach Vorgabe der 3. EU-Binnenmarktrichtlinie künftig ein Lieferantenwechsel innerhalb von drei Wochen möglich sein muss", skizziert er die weitere Entwicklung. Es ist deswegen damit zu rechnen, dass nach Verabschiedung einer Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes im Frühjahr 2011 bis Ende 2011 die entsprechenden Vorgaben der BNetzA in Form einer neuen GPKE/GeLiGas vorliegen werden. Dies wird dann zur Folge haben, dass Ende 2012 oder Anfang 2013 die nächste große Veränderung im Energiemarkt umzusetzen ist.
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