Heizungsgesetz - mit Holz auf dem Weg in die Unabhängigkeit
22.06.2023 / ID: 393947
Umwelt & Energie

Wärmewende selbst gestalten, nicht auf kommunale Wärmeplanung warten
Bis 2028 sollen Länder und Kommunen konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. So erhalten die Bürger eine Orientierung, ob sie künftig auch ein Fern- oder Nahwärmenetz nutzen können, oder lieber die Unabhängigkeit durch andere kombinierbare regenerative Wärmeerzeuger anstreben - zum Beispiel mit einer modernen Pellet- oder Scheitholz-Feuerstätte. Solange jedoch diese Wärmeplanung nicht existiert, gelten die Regeln des GEG für den Heizungstausch nicht - und es dürfen z. B. auch Gasheizungen eingebaut werden, die "H2-ready" auf den späteren Einsatz von Wasserstoff (Beimischung) ausgelegt sind. Erst wenn bis 2028 keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, müssen die Bürger die Vorgaben aus dem GEG einhalten.
Technologieoffen: alle klimaneutralen Heizsysteme gleichwertig
Zur Erfüllung der 65-Prozent-Regel ist eine individuelle, technologieoffene Lösung möglich. In Frage kommen nicht nur eine Wärmepumpe oder der Anschluss an ein Nah- bzw. Fernwärmenetz. Vielmehr kann der "Erneuerbaren-Anteil" auch komplett durch eine moderne, mit Holz oder Pellets betriebene Feuerstätte erreicht werden. Und auch eine Kombination mit einer Solarthermie-Anlage ist machbar.
Kein Grund zur Panik - Beratung und Planung vom Fachmann
Beim Wechsel zur regenerativen Zukunftswärme leisten moderne Holzfeuerstätten einen unverzichtbaren Beitrag und geben mehr Freiheit. Für die optimale und sichere Lösung sollte man auf jeden Fall Rat vom Ofen- und Luftheizungsbauer einholen. Mit einem modernen Kachelofen, Heizkamin, Kaminofen oder Pelletofen ist man versorgungssicher und unabhängig von schwankenden Entwicklungen für die Zukunft gut aufgestellt. Der Fachmann übernimmt die komplette Abstimmung des Heizsystems auf den Bedarf.
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