Emissionshandel: Ganz oder gar nicht
21.12.2011
Umwelt & Energie
Der deutsche GeschäftsreiseVerband VDR kritisiert die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH), bereits zum 1. Januar 2012 den Luftverkehr in den europäischen Emissionshandel einzubeziehen. Der europäische Alleingang könnte sich negativ auf Handelsbeziehungen auswirken und zu weiteren Preissteigerungen bei Flugtickets führen. Anfang Dezember hatte bereits der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW), der auch für den VDR spricht, eine Verschiebung des Projektes gefordert. Diese Zeit sollte die EU nutzen, um Konsens unter kritischen Drittländern zu schaffen. Jetzt fürchtet der Verband eine Eskalation.
"Aus Nachhaltigkeitsgründen ist es ist löblich, dass die EU die Luftfahrt in den Klimaschutz integriert. Wettbewerbsverzerrungen und ein Handelskrieg - wie ihn Experten voraussagen - schwächen jedoch die Leistungsfähigkeit des Luftverkehrs und wirken sich direkt auf die deutsche Wirtschaft aus", so VDR-Präsident Dirk Gerdom. "Ein erfolgreicher internationaler Emissionshandel benötigt die Bereitschaft von allen Seiten - Umweltschutz hört nicht an europäischen Grenzen auf."
Einige Länder wie Russland und Indien haben bereits mit Auswirkungen auf Überflugrechte für EU-Airlines gedroht. "Der vorschnelle Entschluss der EU lässt einige Risiken unbeachtet. So auch die Gefahr, dass europäische Airlines ihre optimalen Routen nicht einhalten können. Für Geschäftsreisende bedeutet das längere Flugzeiten und Preissteigerungen durch einen Mehrverbrauch an Kerosin", so Gerdom.
Der VDR stört sich vor allem daran, dass die Bundesregierung die Luftverkehrsteuer nicht wie angekündigt zum Start des Emissionshandels abschafft. Mehrausgaben durch den Kauf der Zertifikate werden die Fluggesellschaften auf die Ticketpreise aufschlagen. EU-Klimakommissarin Connie Hedegaard rechnet mit Zusatzkosten bis zwölf Euro pro Ticket für einen Langstreckenflug. "In Kombination mit den Kosten für Emissionszertifikate belastet die Luftverkehrsteuer nicht nur reisende Unternehmen, sondern die Reisebranche insgesamt und die gesamte Volkswirtschaft", so Gerdom.
Im Streit um die Beteiligung nicht-europäischer Fluglinien am EU-Handel mit CO2-Emissionsrechten hat heute der Europäische Gerichtshof in Luxemburg ein Urteil gefällt. Demnach ist die Einbeziehung des internationalen Luftverkehrs in das EU-Emissionshandelssystem mit dem Völkerrecht vereinbar. Ab 1. Januar 2012 müssen deshalb Airlines bei Flügen mit Start oder Ziel in der EU für ihre Flugzeugabgase Emissionszertifikate vorweisen.
Frankfurt am Main, 21. Dezember 2011
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