Strom- und Gaspreiserhöhungen zum 1. März 2012 im Rhein-Main-Gebiet
20.01.2012 / ID: 44332
Umwelt & Energie
Verbraucher müssen Preiserhöhungen (http://www.maingau-energie.de/) nicht hinnehmen, denn sie können den Energieanbieter einfach wechseln (http://www.maingau-energie.de/). So lauten die Empfehlungen der Verbraucherzentralen.
Die Preiserhöhungen fallen dabei innerhalb der Tarife sehr unterschiedlich aus.
Wer Gaskosten oder Strom sparen wolle, solle konsequent den Verbrauch senken und über den Wechsel des Gas- oder Stromversorgers einen günstigeren Erdgas-Tarif wählen. Informationen dazu und persönliche Beratung bietet die Energieberatung der Verbraucherschutzzentrale auf ihrer Internet-Seite an. Dort werden alle Fragen zum Anbieterwechsel beantwortet. So zum Beispiel die Frage, was beim Anbieterwechsel zu günstigerem Erdgas oder Strom zu beachten sei. Auch dass Niemand befürchten müsse beim Wechsel zu einem günstigeren Anbieter im Dunkeln zu sitzen oder dass die Heizung nicht mehr gehe. Dies gewährleiste die gesetzliche Versorgungspflicht.
Viele Verbraucher wissen nicht, dass gerade bei Energie-Preisanpassungen ein Sonderkündigungsrecht für den Kunden entsteht. Dieses Recht kann mit einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung wahrgenommen werden.
"Um den Anbieterwechsel einzuleiten, muss der Kunde nur seinen neuen günstigeren Erdgaspreis auswählen und sich dann online oder per unterschriebenen Antrag auf dem Postweg bei dem neuen Versorger anmelden", erläutert Richard Schmitz, Kaufmännischer Geschäftsführer der MAINGAU Energie, die im Rhein-Main-Gebiet ebenfalls günstige Tarife für Gas und Strom anbietet. "Der Anbieterwechsel dauert in der Regel ca. 6 Wochen, alle Wechselformalitäten übernehmen wir für unsere Kunden", so Schmitz auf die Frage, wie der Wechsel zur MAINGAU Energie von statten geht.
maingau-energie.de
MAINGAU Energie GmbH
Ringstr. 4-6 63179 Obertshausen
Pressekontakt
http://maingau-energie.de
MAINGAU Energie GmbH
Ringstr. 4-6 63179 Obertshausen
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