Pressemitteilung von Philipp Jorek

Gesamte Supply Chain kämpft mit Konsequenzen der Energiekrise


Umwelt & Energie

Die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist abgeschlossen und die Kürzung der Solarstromvergütung bleibt rückwirkend zum 01. April 2012 bestehen. Welche Konsequenzen die Gesetzesänderung für die gesamte Supply Chain der Solarbranche hat und welche Punkte die Novellierung noch beinhaltet, zeigt eine genaue Analyse.

Durch die Gesetzesänderung wird die Einspeisevergütung für Solarstrom um rund 30 Prozent rückwirkend gekürzt. "Dies hat nicht nur massive Konsequenzen für Verbraucher, die zukünftig eine Photovoltaikanlage installieren möchten. Auch Solarunternehmen müssen mit verheerenden Umsatzeinbußen kämpfen." sagt Philipp Jorek vom Online-Fachmagazin http://www.Photovoltaik-PRAXIS.de. "Doch man muss weiter denken: Die Hersteller von Komponenten, Maschinenbauunternehmen, Zulieferer, sowie Ingenieur- und Planungsbüros spüren die drastischen Kürzungen in Form vom Auftragsrückgängen und Umsatzeinbußen von 54 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal." Damit sind neben den Solarunternehmen auch die vor- und nachgelagerten Stufen der Supply Chain von der Energiekrise betroffen. Einige Firmen müssen Mitarbeiter entlassen oder sind von der Insolvenz bedroht. Damit steht die deutsche Solarbranche und die gesamte Supply Chain vor großen Herausforderungen.

Der vom Bundesrat berufene Vermittlungsausschuss konnte eine Einigung zwischen Bund und Ländern bezüglich der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erzielen. Diese sieht rückwirkend zum 1. April 2012 eine Kürzung der Solarstromvergütung um 20-30% je nach Anlagentyp vor. Bei neuen Solaranlagen zwischen 10 und 1000 kW werden 90 Prozent der produzierten Strommenge vergütet; die restlichen 10 Prozent muss der Anlagenbesitzer selbst vermarkten oder verbrauchen. Das Gesamtausbauziel wurde von der Bundesregierung auf 52 GW festgelegt, sodass neue Anlagen keine Vergütung mehr erhalten, sobald dieses Ziel erreicht wurde.
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