HKI: Energieeffizienz steigern - Sommermonate sind die beste Zeit für einen Ofentausch
06.08.2012 / ID: 72755
Umwelt & Energie
Nachweispflicht für 15 Millionen Feuerstätten bis Ende 2013
Frankfurt am Main. - Die Besitzer der rund 15 Millionen in Deutschland betriebenen Feuerstätten für feste Brennstoffe müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2013 ihrem Schornsteinfeger gegenüber nachweisen, dass ihre Geräte die Anforderungen der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1.BImSchV) erfüllen. Andernfalls droht älteren Modellen bereits ein Jahr später die Stilllegung. Daran erinnert der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. und rät den Besitzern von Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkaminen, nicht bis zur letzten Minute zu warten.
"Es ist ratsam, schon jetzt mit dem Schornsteinfeger in Kontakt zu treten", so Dipl.-Ing. Frank Kienle, Geschäftsführer des HKI. "Spätestens im kommenden Jahr wird es sonst eng. Insbesondere jene Geräte, deren Typprüfung vor 1975 erfolgte, sollten bald überprüft oder - besser noch - ausgetauscht werden. Denn sie sind nicht nur unwirtschaftlich, sondern verursachen auch den größten Teil aller Emissionen."
Ein neuer Ofen hingegen bietet den Besitzern handfeste Vorteile. Eine immer weiter verbesserte Verbrennungstechnik führt zu höheren Wirkungsgraden und einem deutlich geringeren Brennstoffverbrauch - und senkt somit spürbar die Heizkosten. Alle neuen Modelle entsprechen zudem bereits den Anforderungen der 1.BImSchV und können auch nach 2014 uneingeschränkt weiter betrieben werden.
Online-Datenbank des HKI gibt Auskunft zu Wirkungsgrad und Emissionen
Wer jetzt im Sommer sein älteres Gerät durch eine moderne Feuerstätte austauscht, wird bei Ofensetzern und Heizungsbauern viel leichter einen Termin für die Montage bekommen. Zudem ist eine solche Modernisierungsmaßnahme schon deshalb außerhalb der Heizsaison zu empfehlen, weil zumindest für einen oder zwei Tage das Kaminfeuer ausbleiben muss. Solange kann es dauern, bis alle Anschlüsse gelegt und der Ofen wieder einsatzbereit ist.
Weitere Informationen rund ums Heizen mit Holz sowie eine Online-Datenbank, die der HKI gemeinsam mit den Herstellern aufgebaut hat und in der sich für jedes Modell bequem recherchieren lässt, ob die Emissionsgrenzwerte der 1.BImSchV eingehalten werden, sind im Internet unter http://www.ratgeber-ofen.de abrufbar. Ein entsprechender Eintrag dort gilt auch als der geforderte Nachweis gegenüber dem Schornsteinfeger.
http:// http://www.ratgeber-ofen.de
HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Lyoner Straße 9 60528 Frankfurt a. M.
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