SEB Immoinvest - Kaufangebot annehmen oder Schadensersatz?
07.02.2013
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Bankkunden, die Anteile des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest haben, erhalten Kaufangebote eines Unternehmens aus Irland.
SEB Immoinvest: Anleger erhalten Kaufangebot aus Irland
Post für Anleger des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest. Depotbanken, bei welchen die Anleger ihre Anteile des SEB Immoinvest haben, leiteten ein Schreiben mit einem öffentlichen Kaufangebot des Dubliner Unternehmes Burlington Loan Management Ltd. Weiter. Das irische Unternehmen unterbreitet den Anlegern des SEB Immoinvest ein limitiertes und befristetes Kaufangebot. Anleger, die sich bis zum 27.02.2013 zu einem Verkauf ihrer Anteile am SEB Immoinvest an die Burlington Loan Management Ltd. entschließen, wird ein Preis von 26 Euro je Anteil in Aussicht gestellt.
Damit bewegt sich der gebotene Preis in etwa auf dem Niveau des Preises, zu welchem die Anteile des Fonds SEB Immoinvest derzeit an der Börse gehandelt werden. Von Seiten der Fondsverwaltung wird der Anteilspreis momentan mit ca. 40 Euro angegeben. Ob Anleger, die vielleicht von der letzten Auszahlung enttäuscht waren, auf dieses Angebot eingehen, müssen die selbst entscheiden. Sie sollte jedoch trotz der Kontingentierung und des begrenzten Angebotszeitraums ihre Entscheidung genau durchdenken.
Es gibt auch andere Alternativen als den Verkauf der Anteile
Weiterhin können Anleger des Fonds SEB Immoinvest auch bedenken, dass es noch weitere Alternativen zu einem Verkauf gibt. So können Anleger überprüfen lasse, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Solche Ansprüche können beispielsweise dann gegeben sein, wenn die Anleger vor der Investition in den Fonds SEB Immoinvest fehlerhaft beraten wurden. Dass es sich bei der Überprüfung der Anlageberatung um einen lohnenden Ansatzpunkt handelt, zeigt sich immer wieder.
Denn nicht jedes Anlageberatungsgespräch entsprach den hohen Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechte Beratung. In der Praxis passierten nicht selten Beratungsfehler, wenn Anleger beispielsweise nicht über das Risiko einer Liquidation, das jedem offenen Immobilienfonds innewohnt, aufgeklärt wurden. Dass es sich hier bei um einen Aufklärungsfehler handelt, zeigt ein von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen erstrittenes Urteil, in welchem das Oberlandesgericht Oldenburg festgestellt, dass die Anleger eines offenen Immobilienfonds über das Risiko einer Auflösung zu informieren sind.
Daneben gibt es noch weitere Aufklärungs- und Hinweispflichten, die ebenfalls zu überprüfen sind. So mussten die Anleger zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden und ihnen musste der vollständige Verkaufsprospekt des SEB Immoinvest rechtzeitig angeboten werden. Ob und welche Pflichten von Beratern verletzt wurden, ist anhand einer Überprüfung des individuellen Beratungsgesprächs zu ermitteln. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen haben schon viele Anlageberatungsgespräche zur Investition in den SEB Immoinvest überprüft und oftmals Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche gefunden.
Weitere Informationen:
Infoseite Interessengemeinschaft SEB Immoinvest (http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelles/seb-immoinvest-interessengemeinschaft)
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