Windparkbeteiligungen bald nicht mehr kalkulierbar?
18.02.2013 / ID: 101899
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Die Töne aus dem Umweltministerium, die Förderung für Windkraftanlagen zukünftig zu unterbinden, schafft eine unkalkulierbare Investition.
Windkraft wurde bei Investoren beliebter, denn viele Bürger konnten sich mit Investivkapital beteiligen und kalkulierbare Risiken eingehen. Für das Risiko der Beteiligungen gab es eine gute Rendite. Eine weitere Sicherheit wurde durch das Repowering gegeben. Die Windkraftanlagen wurden erheblich teurer aber auch effektiver. Viele dieser Windparkbeteiligungen werden auch Bürgerwindparks genannt. Denn je nach Prospektierung sind Beteiligungen ab 10.000 Euro möglich. Beteiligen sollten sich nur Investoren, die bereit sind unternehmerische Risiken zu tragen. Mehr Rendite bedeutet in der Regel mehr Risiko. Dafür sind Chancen zu höheren Ausschüttungen oder weitere Rückzahlungsszenarien möglich. So beteiligen sich Investoren aktiv an der Energiewende und investieren grünes Geld.
Bereits jetzt noch laufende Windparkbeteiligungen sollten schnell Abnehmer finden. So wie es die Politik mit der Strompreisbremse umsetzen will, wird es vermutlich zukünftig wenige Windparks geben, an denen man sich beteiligen kann. Investoren und den Windparkbetreibern wird die kalkulierbare Investitionssicherheit genommen. Wer ist bereit 50 Millionen zu investieren ohne zu wissen, mit welchen Einnahmen zu kalkulieren ist. Die Energiewende wird durch die geplante Rücknahme der garantierten Stromabnahme umgekehrt. Also eine Energiewende scheint plötzlich nicht mehr gewollt zu sein.
Anlagenmix und Standortmix
Zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen Investoren mit einer Windparkbeteiligung. Erstens stehen die Windparks in verschiedenen Regionen und zweitens sind es Anlagen verschiedener Leistungsklassen allerdings vom selben Hersteller. So ist bereits in der Beteiligung eine Streuung der Windparkstandorte vorhanden.
Vermutlich wird jeder Investor eine veränderte Ausschüttungsprognose erhalten, wenn die Strompreisbremse eingeführt werden sollte. Sollte eine 7 prozentige Ausschüttung prognostiziert worden sein und wird die politische nachträglich verordnete Besteuerung greifen, so wird statt 7 Prozent beispielsweise 6,89 Prozent ausgeschüttet werden. Alle jemals prospektierten Ausschüttungen müssten auf Grund der politischen Strompreisbremse verändert werden. Die eingesparten Kosten für den Verbraucher sind sicherlich gegeben, Die Kosten für den Verwaltungsakt und dessen Umstellung tragen alle Investoren und es verdient die Jahresabschluss bearbeitende Branche. "Mangement by gear wheels" ist leider durch die Politik immer häufiger zu finden. Es bedeutet: "Macht das obere Rädchen eine Vierteldrehung, so kommen die unteren Rädchen ins rotieren."
Damit Investoren nicht bei Windparkbeteiligungen ins Rotieren kommen informieren sie sich.
Honorar Company Beratungs-GmbH
Herr Joachim Wehnsen
Am Boßelkamp 3
25541 Brunsbüttel
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