Vitadomo-Anleger können auf bares Geld hoffen - Vorsicht: Verjährung zum Jahresende
25.02.2013 / ID: 103008
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Erfurt, 25. Februar 2013. Für Kapitalanleger der Vitadomo eG gibt es gute Nachrichten. Durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. IX R 3/08) aus dem Jahr 2008 besteht die Möglichkeit, dass die vom Finanzamt zurückgeforderte Eigenheimzulage wieder an den Anleger gezahlt werden muss, teilt der DVS Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (www.dvs-ev.net) mit.
Lange war sie ein Streitthema für Experten und die Gesetzgebung: Die Eigenheimzulage für Genossenschaftsanteile. Zum 1. Januar 2004 wurde dann der § 17 des Eigenheimzulagegesetzes (EigZulG) geändert. Fortan konnte nur noch der Anleger die Eigenheimzulage kassieren, der spätestens im letzten Jahr des Förderzeitraums mit der Eigennutzung der Wohnung begonnen hatte. Da dies kaum einen einzigen Kapitalanleger betraf, hagelte es massenweise Schreiben vom Finanzamt mit der Aufforderung, die erhaltene Förderung zurückzuzahlen, was die Vitadomo-Anleger auch taten. Dass sie dennoch einen Anspruch auf das Geld haben, glaubten die meisten nach der Insolvenz der Vitadomo eG nicht mehr.
Für viele unbekannt: Die geänderte Rechtsprechung im Jahr 2008
Im August 2008 kippte der Bundesfinanzhof (BFH) jedoch diese Verwaltungsauffassung. In einem Urteil hielt der BFH fest, dass es nicht erforderlich ist, irgendwann im Förderzeitraum eine Genossenschaftswohnung zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen. Jana Vollmann, die Geschäftsführerin des DVS: "Damit stand also fest, dass auch reine Kapitalanleger der Vitadomo eG einen Anspruch auf Eigenheimzulage haben. Allerdings hatten sie diese ja schon an die jeweiligen Finanzämter zurückgezahlt."
Verjährung endet am 31. Dezember 2013
Vitadomo-Anleger sollten sich dringend von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt beraten lassen. Jana Vollmann: "Uns sind Fälle bekannt, in denen die Anwälte beim Finanzamt einen neuen Bescheid erwirken konnten und die Anleger ihr Geld zurück bekamen. Allerdings sollte man sich beeilen, denn die Geltendmachung der Ansprüche verjährt zum 31. Dezember 2013." Was für die Kapitalanleger der Vitadomo eG gilt, wird sicher auch für Anleger anderer Wohungsbaugenossenschaften gelten. Wer also in Genossenschaftsanteile investiert hatte und die Eigenheimzulage brav an das Finanzamt zurückzahlte, sollte sich rechtlichen Rat und damit auch das verlorene Geld wiederholen.
DVS Vitadomo Deutscher Verbraucherschutzring Eigenheimzulage Finanzamt Steuer Anleger Kapitalanleger
http://www.dvs-ev.net
Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
Langer Berg 7 99094 Erfurt
Pressekontakt
http://www.all4press.de
All4press
Martinskloster 3 99084 Erfurt
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Erich Jeske
19.12.2019 | Erich Jeske
Stimme mit Herz: Martin Halm präsentiert neues Programm
Stimme mit Herz: Martin Halm präsentiert neues Programm
16.12.2016 | Erich Jeske
Ob Online oder Elektrofachmarkt: Die Kunden sollen bei uns kaufen
Ob Online oder Elektrofachmarkt: Die Kunden sollen bei uns kaufen
20.11.2015 | Erich Jeske
Mittwoch in Köln: Essen und Gutes tun
Mittwoch in Köln: Essen und Gutes tun
04.05.2015 | Erich Jeske
Annual scarf: neunmaldrei kooperiert mit Hauptstadtmutti.de
Annual scarf: neunmaldrei kooperiert mit Hauptstadtmutti.de
20.01.2015 | Erich Jeske
MAISON SUNEVE stellt Sommerkollektion 2015 vor
MAISON SUNEVE stellt Sommerkollektion 2015 vor
Weitere Artikel in dieser Kategorie
03.07.2025 | Initiative Industrie
"Ohne Industrie fehlt hier was!" - Industrie Initiativen zeigen regionale Stärke und gesellschaftliche Bedeutung
"Ohne Industrie fehlt hier was!" - Industrie Initiativen zeigen regionale Stärke und gesellschaftliche Bedeutung
03.07.2025 | JS Research UG (haftungsbeschränkt)
Die rosige Zukunft des Urans
Die rosige Zukunft des Urans
03.07.2025 | JS Research
Titan, Vanadium, Kupfer & Nickel: Das Power-Quartett für Energiewende, Elektromobilität und Hightech!
Titan, Vanadium, Kupfer & Nickel: Das Power-Quartett für Energiewende, Elektromobilität und Hightech!
03.07.2025 | Rentenantrag online stellen
Digitale Rentenanträge: Neue Wege für eine einfachere Altersvorsorge
Digitale Rentenanträge: Neue Wege für eine einfachere Altersvorsorge
03.07.2025 | SOLIT Gruppe
SOLIT Group AG: Raphael Scherer verstärkt als Chief Commercial Officer CCO das Führungsteam
SOLIT Group AG: Raphael Scherer verstärkt als Chief Commercial Officer CCO das Führungsteam
