Gesetz zur Honorarberatung führt in die Nische - Finanzmakler können bereits heute Provisions- und Honorarberatung gleichzeitig anbieten
20.03.2013 / ID: 107515
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Der Ende letzten Jahres vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Gesetzentwurf zur Stärkung und Regulierung der Honorarberatung wurde vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Die bisherigen Anhörungen und Beratungen ergaben, dass das Gesetz umfassend nachgebessert werden muss. Das Gesetz in der jetzigen Fassung regelt nur die Honorarberatung von Wertpapieren und Vermögensanlagen und erfasst nicht Bausparverträge, Versicherungen, Kredite und Sparprodukte. Honorarberatung müsse aber ganzheitlich und unabhängig von bestimmten Produkten erfolgen.
Aufgrund des erheblichen Überarbeitungsbedarfs ist mit einer Verabschiedung des Gesetzes in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu rechnen.
Was viele Finanzdienstleister nicht wissen: Versicherungs- und Finanzmakler können ihren Kunden bereits heute sowohl die Provisionsvermittlung als auch die Honorarberatung anbieten. Und solange kein entsprechendes Gesetz besteht kann dies ohne spezielle Vorgaben und Einschränkungen erfolgen. Unabhängige Finanzberater können sich damit gegenüber Ausschließlichkeitsvertretern und Bankberatern abgrenzen und wertvolle Wettbewerbsvorteile erlangen. Gleichzeitig legen sie den Grundstein für ihre spätere endgültige Entscheidung, falls die vorgesehene Trennung von Provisions- und Honorarberatung tatsächlich gesetzlich verankert wird.
Bei allen Unterschieden ist es die erklärte Absicht aller Parteien, die Honorarberatung als Alternative zur Provisionsvermittlung zu etablieren. Unternehmerisch denkende Finanzdienstleister sollten sich daher bereits heute strategisch positionieren und die Honorarberatung ergänzend in ihr Geschäftsmodell aufnehmen.
Wie dies geschehen kann und welche Vorteile sowohl Kunden als auch Finanzberater erhalten, ist Thema des Seminars " Chance Honorarberatung - Der neue Weg für Finanzmakler". Dieses Seminar wird von der con.fee AG ab Mitte April in sechs Städten veranstaltet. Orte, Termine und Tagesordnung sind unter http://akademie.confee.de/Termine/ zu finden.
http://www.confee.de
con.fee AG
Hegelstraße 14 53177 Bonn
Pressekontakt
http://www.confee.de
con.fee AG
Hegelstraße 14 53177 Bonn
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Walter Hubel
05.07.2013 | Walter Hubel
Verändert das neue Honorarberatergesetz den Finanzmarkt nachhaltig?
Verändert das neue Honorarberatergesetz den Finanzmarkt nachhaltig?
05.03.2013 | Walter Hubel
con.fee AG arbeitet als erster Honorarberater nach DEFINO Deutsche Finanznorm
con.fee AG arbeitet als erster Honorarberater nach DEFINO Deutsche Finanznorm
Weitere Artikel in dieser Kategorie
21.09.2025 | JS Research
Wochenrückblick KW 38-2025: Wachsen die Bäume wirklich in den Himmel?
Wochenrückblick KW 38-2025: Wachsen die Bäume wirklich in den Himmel?
19.09.2025 | Dr. Philipp Mayr hört zu!
Dr. Philipp Mayr - Exzellenz in plastisch-ästhetischer Chirurgie in Österreich: Wien, Linz und Salzburg.
Dr. Philipp Mayr - Exzellenz in plastisch-ästhetischer Chirurgie in Österreich: Wien, Linz und Salzburg.
19.09.2025 | MAROKKO ZEITUNG
Der Hafen von Casablanca tritt dank der von König Mohammed VI. eingeweihten Infrastrukturprojekte in eine neue Ära ein
Der Hafen von Casablanca tritt dank der von König Mohammed VI. eingeweihten Infrastrukturprojekte in eine neue Ära ein
19.09.2025 | KYOCERA Europe GmbH
Kyocera stellt auf der Hydrogen Technology World Expo aus
Kyocera stellt auf der Hydrogen Technology World Expo aus
19.09.2025 | Netapresse
Ein Novum bietet TTPCG® den Nutzern seiner Dienste
Ein Novum bietet TTPCG® den Nutzern seiner Dienste
