Verändert das neue Honorarberatergesetz den Finanzmarkt nachhaltig?
05.07.2013 / ID: 125741
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Mit dem neuen Gesetz werden den bestehenden unzähligen Bezeichnungen von Finanzberatern die des Honorar-Anlageberaters und des Honorar-Finanzanlageberaters hinzugefügt. Das Besondere an den neuen Beratern ist, dass sie grundsätzlich keine Provision annehmen und nur Finanzprodukte ohne einkalkulierte Vertriebskosten vermitteln dürfen. Nur wenn im Einzelfall kein derartiges Nettoprodukt zur Verfügung steht, ist ihnen erlaubt, Provisionen anzunehmen. Sie müssen sie aber unmittelbar an ihre Kunden weiter leiten.
All dies gilt allerdings nur für Vermögensanlagen. Der gesamte Versicherungsbereich wurde ausgespart. Das Honoraranlagen-Beratungsgesetz hat keinerlei Auswirkungen auf den herkömmlichen Versicherungs- und Finanzmakler mit Gewerbeerlaubnis nach §34d/f GewO. Damit sind folgende Konstellationen möglich:
- Ein Honorar-Anlageberater oder Honorar-Finanzanlagenberater vermittelt Fonds gegen Honorar und Versicherungen gegen Provision
- Ein herkömmlicher Finanzmakler vermittelt Fonds und Versicherungen sowohl gegen Honorar als auch gegen Provision
- Ein Versicherungsberater vermittelt Versicherungen gegen Honorar und Fonds gegen Provision
Fazit: Versicherungs- und Finanzmakler herkömmlicher Art haben die freie Wahl bei der Art ihrer Vergütung. Auch können sie sich weiterhin Honorarberater nennen. Honorar-Anlageberater und Honorar-Finanzanlageberater können dagegen einen neuen, geschützten Begriff nutzen. Sie sind aber in ihren Beratungs- und Vermittlungsmöglichkeiten eingeschränkt. Der Anreiz für Finanzberater, sich für das neue Berufsbild zu entscheiden, ist damit eher gering.
Das Honorar-Anlagenberatungsgesetz ist auch Thema auf dem con.fee-Kongresses "Neue Wege der Finanzberatung" am 12. September in Bonn. Weiterhin werden u. a. die Folgen des Provisionsverbots in Großbritannien, der aktuelle Stand der Regulierung in Deutschland, alternative Anlagen in Niedrigzinsphasen und 10 Gebote erfolgreicher Honorarberatung behandelt (zur Tagesordnung).
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