VENCURA berät Versicherte zu dem Wechsel in die PKV
08.04.2013 / ID: 110089
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Die Leistungen in den gesetzlichen Krankenversicherungen wurden in den vergangenen Jahren stark gekürzt. So werden die Kosten für verschiedene Maßnahmen wie beispielsweise die Behandlung durch einen Heilpraktiker oder die Herstellung eines Zahnersatzes durch die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht beziehungsweise nicht vollständig übernommen.
Bei einer privaten Krankenversicherung besteht die Möglichkeit, eine Kostenerstattung für diese oder andere Fälle vorzusehen. Aus diesem Grund möchten viele Versicherte von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Dabei gilt jedoch zu beachten, dass ein solcher Wechsel nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Die VENCURA Finanz Service GmbH überprüft für die Versicherten, ob die notwendigen Voraussetzungen vorliegen und unterbreitet den Interessenten attraktive Angebote.
Im ersten Schritt kontrolliert die VENCURA Finanz Service GmbH, ob bei den gesetzlich Versicherten aufgrund des beruflichen Status eine Wahlfreiheit besteht. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es sich bei dem gesetzlich Versicherten um einen Selbstständigen, Freiberufler oder Beamten handelt. Diese Personen haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden. Die VENCURA Finanz Service GmbH berät diese Personen bei dieser Entscheidung und überprüft, ob eine private Krankenversicherung den Interessenten bessere Leistungen bieten und für den Versicherten günstiger sein kann.
Selbstständige, Freiberufler und Beamte können sich aufgrund ihres Berufsstatus gegen die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. Diese Wahlfreiheit haben die meisten Arbeitnehmer nicht. Nichtsdestotrotz berät die VENCURA Finanz Service GmbH auch Arbeitnehmer bei Fragen zum Wechsel in die private Krankenversicherung. Der Grund hierfür liegt in der Tatsache, dass nicht alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Für besser verdienende Arbeitnehmer besteht nämlich die Möglichkeit eines Wechsels. Alle Arbeitnehmer, die ein Jahresentgelt von mehr als 52.200 Euro beziehen, können von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln und dadurch von einer besseren Leistung und gegebenenfalls von einer Beitragsersparnis profitieren.
Aufgrund der gesetzlichen Regelung können nicht alle Versicherten von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln. Nichtsdestotrotz müssen die gesetzlich pflichtversicherten Personen nicht auf eine optimale Behandlung im Krankheitsfall verzichten. Diese Versicherten haben nämlich die Option sich durch eine private Zusatzversicherung umfangreich abzusichern. So besteht zum Beispiel durch den Abschluss einer Absicherung des ambulanten und stationären Bereiches, so auch einer Zahnzusatzversicherung. Der Vergleich dieser Versicherungen wird ebenfalls von der VENCURA Finanz Service GmbH angeboten, die Möglichkeit den Versicherungsumfang zu erhöhen.
Die Mitarbeiter der VENCURA Finanz Service GmbH sind ein kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen zur privaten Kranken- und Krankenzusatzversicherung. Sie sind über die Internetseite http://www.vencura.de (http://www.vencura.de) erreichbar.
Bestehende Versicherungsverträge aus allen Sparten können auf dem Vergleichsportal der VENCURA, welches in Echtzeit auf die Rechenkerne der Versicherungsgesellschaften zugreift, direkt online verglichen und abgeschlossen werden. Durch Rahmenverträge und rabattierte Tarife sind erhebliche Einsparungen möglich. Das Vergleichsportal finden Sie unter http://www.vencura-direkt.de (http://vencura-direkt.de)
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