VENCURA informiert Versicherte über die Unisex Umstellung und deren Folgen
08.04.2013 / ID: 110096
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Die gesetzlichen Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung bieten den Versicherten nur eine Grundabsicherung. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Versicherte für eine zusätzliche private Absicherung. Die Beiträge für die private Absicherung sind im Gegensatz zu den Beiträgen für die gesetzlichen Sozialversicherungen nicht vom Einkommen des Versicherten, sondern von der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Versicherungsfalls abhängig. Deshalb können in Abhängigkeit vom persönlichen Risiko die Beiträge für eine private Lebens-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung unterschiedlich hoch ausfallen.
Das persönliche Risiko ist für die Beitragsermittlung bei der privaten Absicherung von besonderer Bedeutung. Aus diesem Grund wird das persönliche Risiko zum Beispiel auf der Grundlage des Gesundheitszustands, der Lebenserwartung oder des Alters eines Antragstellers ermittelt.
Bis zum 20. Dezember 2012 hatten Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit das Geschlecht eines Versicherungsnehmers bei der Beitragsermittlung zu berücksichtigen. Diese Möglichkeit besteht mittlerweile nicht mehr. Der Grund hierfür liegt in der Tatsache, dass der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden hat, dass eine Unterscheidung bei den Versicherungstarifen aufgrund des Geschlechts nicht mehr erlaubt ist. Der Europäische Gerichtshof besteht auf dem sogenannten Äquivalenzprinzip. Dieses Prinzip besagt, dass Männer und Frauen bei ansonsten gleichen Bedingungen für eine Versicherung den gleichen Beitrag zu zahlen haben. Aufgrund der veränderten Rechtslage müssen Versicherungsgesellschaften ihren Kunden nun Unisex Tarife anbieten.
Durch ein Angebot von Unisex Tarifen soll es bei neuen Verträgen zu einer Gleichbehandlung von Mann und Frau kommen. Bei Altverträgen ist eine Umstellung auf Unisex Verträge und somit eine Gleichbehandlung von Mann und Frau nicht vorgesehen. Dies bedeutet, dass zum Beispiel Männer bei bestehenden Verträgen für eine private Krankenversicherung und Frauen bei bestehenden Verträgen für eine private Risikolebensversicherung weiterhin von besonders günstigen Konditionen profitieren können.
Vor der Einführung der Unisex Tarife gab es bestimmte Versicherungen, die grundsätzlich für Frauen oder für Männer etwas teurer waren. Dies ist jetzt nicht mehr der Fall. Aus diesem Grund empfiehlt die VENCURA Finanz Service GmbH allen Versicherten bei Altverträgen zu überprüfen, ob der Abschluss eines neuen Unisex Tarifs günstiger sein kann.
Grundsätzlich gehen Experten davon aus, dass durch die Einführung von Unisex Tarife keine Einsparungen für die Versicherten zu erwarten sind. Deshalb sollte man einen bestehenden Tarif, der bereits vor der Unisex Umstellung geschlossen wurde, keinesfalls übereilt kündigen. Nichtsdestotrotz kann sich ein Versicherungsvergleich durch die VENCURA Finanz Service GmbH, anbieten. Verbraucher können bei diesem Spezialisten, er ist über die Internetseite http://www.vencura.de (http://www.vencura.de) erreichbar, Angebote von verschiedenen Versicherungsgesellschaften erhalten und vielfach durch einen Anbieterwechsel auch nach der Umstellung auf Unisex Tarife bares Geld sparen.
Bestehende Versicherungsverträge aus allen Sparten können auf dem Vergleichsportal der VENCURA, welches in Echtzeit auf die Rechenkerne der Versicherungsgesellschaften zugreift, direkt online verglichen und abgeschlossen werden. Durch Rahmenverträge und rabattierte Tarife sind erhebliche Einsparungen möglich. Das Vergleichsportal finden Sie unter http://www.vencura-direkt.de (http://www.vencura-direkt.de)
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