Die Krankentagegeldversicherung der VENCURA schließt die Versorgungslücke
08.04.2013 / ID: 110144
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Durch eine Krankheit oder einen Unfall kann es passieren, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr dazu in der Lage ist, seiner Arbeit nachzugehen. In diesem Fall erhält er von seinem Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Dauer der Lohnfortzahlung ist allerdings befristet. Der Arbeitgeber muss den Lohn für den Arbeitnehmer nur die ersten sechs Wochen übernehmen.
Durch die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ist sichergestellt, dass ein Arbeitnehmer in den ersten sechs Wochen seiner Krankheit keinen Verdienstausfall hat. Er ist somit in vollem Umfang imstande, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Bei einer längeren Erkrankung, die über einen Zeitraum von über 42 Tagen hinausgeht, ist keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber mehr vorgesehen. Nichtsdestotrotz bekommt der Arbeitnehmer auch in diesem Fall eine Leistung. Er erhält ein Krankengeld von seiner Krankenkasse. Die Höhe des Krankengelds beläuft sich auf ca. 79% des Nettoeinkommens. Somit fällt die Leistung der Krankenkasse niedriger aus, als die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Aus diesem Grund muss ein Arbeitnehmer, sofern er länger als 42 Tage krank ist, mit finanziellen Einbußen rechnen.
In vielen Fällen haben Arbeitnehmer sehr hohe monatliche Belastungen und müssen zum Beispiel Kredite tilgen. Dies führt dazu, dass ein Verdienstausfall bei einer längeren Krankheit für viele Arbeitnehmer ein sehr großes Problem darstellt. Oftmals müssen durch die Betroffenen bei einer länger anhaltenden Krankheit bestehende Sparverträge aufgelöst oder neue Kredite beansprucht werden.
Eine Auflösung von einem Sparguthaben oder eine Überschuldung aufgrund von Krankheit kann vermieden werden. Der Grund hierfür liegt in der Tatsache, dass die Arbeitnehmer sich für den Fall einer lang anhaltenden Krankheit finanziell absichern können.
Eine solche finanzielle Absicherung für den Krankheitsfall ist durch eine private Krankentagegeldversicherung möglich. Ein Arbeitnehmer, der sich für eine Krankentagegeldversicherung entscheidet, erhält ab dem 43. Krankheitstag für jeden Tag seiner Krankheit eine vereinbarte Leistung.
Die Kosten für eine private Krankentagegeldversicherung sind vergleichsweise gering. Aus diesem Grund empfiehlt die VENCURA Finanz Service GmbH jeden Arbeitnehmer, eine solche Versicherung abzuschließen. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften möglich.
Verbraucher können bei der VENCURA Finanz Service GmbH, diese ist über die Internetseite http://www.vencura.de (http://www.vencura.de) erreichbar, für eine private Krankentagegeldversicherung Angebote von verschiedenen Gesellschaften erhalten.
Die Angebote der verschiedenen Versicherungsgesellschaften unterscheiden sich im Preis und Leistung. Deshalb sollte der Verbraucher sich von einem Experten der VENCURA Finanz Service GmbH ausführlich beraten lassen.
Bestehende Versicherungsverträge aus allen Sparten können auf dem Vergleichsportal der VENCURA, welches in Echtzeit auf die Rechenkerne der Versicherungsgesellschaften zugreift, direkt online verglichen und abgeschlossen werden. Durch Rahmenverträge und rabattierte Tarife sind erhebliche Einsparungen möglich. Das Vergleichsportal finden Sie unter http://www.vencura-direkt.de (http://www.vencura-direkt.de)
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