SolarWorld AG - Interessengemeinschaft der Anleger
13.04.2013 / ID: 111256
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Der Solarzellenhersteller SolarWorld AG sorgte in den vergangenen Wochen für Schlagzeilen, auf welche Anleger, die in die beiden Anleihen des Unternehmens investierten, wohl hätten verzichten können. Insbesondere die Restrukturierung, an welcher die SolarWorld AG momentan arbeitet, wirft die Frage auf, was auf die Anleihen-Anleger zukommen wird.
Für Anleger, die in die Anleihe 6,125 % SolarWorld AG 10/17 (WKN: A1CR73, ISIN: XS0478864225) oder die Anleihe 6,375 % Solar World AG 11/16 (WKN: A1H3W6, ISIN: XS0641270045) investierten und nun rechtlichen Beistand wünschen, können sich an eine Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertreten bereits hunderte Anleger anderer Unternehmensanleihen, die z. B. über eine Interessengemeinschaft zusammengeschlossen haben.
Auch im Fall der SolarWorld AG-Anleihen kann es für Anleger von Interesse sein, wenn sie sich mit anderen Anlegern zusammenschließen. Eine solche Möglichkeit bietet eine Interessengemeinschaft. Für Anleger, die sich für eine rechtliche Vertretung interessieren, gibt es nun eine neue Anlaufstelle im Internet. Auf der Seite http://www.solarworld-interessengemeinschaft.de (http://www.solarworld-interessengemeinschaft.de) können sich Anleger informieren.
Weitere Informationen:
Internetseite der SolarWorld-Interessengemeinschaft (http://www.solarworld-interessengemeinschaft.de)
http://www.dr-stoll-kollegen.de
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 3 77933 Lahr
Pressekontakt
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