Pressemitteilung von Dr. Alfried Große

Abzugsfähige Kosten bei Umzug von Mitarbeitern


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Essen, 22. April 2013****Mittelständische Unternehmen, die neue Mitarbeiter - speziell Führungskräfte - einstellen wollen, müssen zur Vorsteuerproblematik bei Umzugskosten kreative Gestaltungen wählen, damit sie mit Konzernen wie BMW, Allianz oder E.ON konkurrieren können. Die Übernahme der Umzugskosten ist für viele Bewerber zu einem zugkräftigen Argument geworden, zumal dem neuen Mitarbeiter die Umzugskosten lohnsteuerfrei erstattet werden können. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen, Velbert, weist darauf hin, dass für den Unternehmer die mit dem Umzug verbundenen zusätzlichen Kosten reduziert werden können, indem die in den Kosten enthaltene Vorsteuer vom Unternehmer geltend gemacht werden.

" Es müssen jedoch entsprechende Rechnungen auf das Unternehmen und nicht auf den Namen des neuen Mitarbeiters ausgestellt sein und die erforderlichen Rechnungspflichtangaben für den Vorsteuerabzug aufweisen, z. B. USt-ldNr., Rechnungsnummer, Leistungszeitpunkt etc.. Deshalb müssen die Lohnbuchhaltung und der Personaler die personalverantwortlichen Geschäftsführer, die die Einstellungsgespräche führen, ausdrücklich auf die folgenden Regelungen aufmerksam machen, um die umsatzsteuerlichen Vorkehrungen treffen zu können, die den Vorsteuerabzug ermöglichen", erklärt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.

Welche Ausgaben zählen zu den erstattungsfähigen Umzugskosten und den daraus abzuleitenden Vorsteuern?

Beförderungskosten/Handwerkerrechnungen
Die notwendigen Kosten für den Transport der Möbel von der bisherigen zur neuen Wohnung, z.B. Speditionskosten, Kosten für Schönheitsreparaturen und für den umzugsbedingten Abbau von Herd, Öfen, Lampen, Küche, Antennen, etc.

Vorsteuerabzug und USt-Satz
19 % aus den Speditionskosten und den Handwerkerrechnungen

Reisekosten
Erstattungsfähig sind die beim Umzug entstandenen Reisekosten für den neuen Mitarbeiter und seine Familie (Fahrtkosten, Mehraufwendungen für Verpflegung i. H. d. gesetzlichen Pauschbeträge, Übernachtungskosten). Zusätzlich sind 2 Reisen einer Person oder eine Reise von 2 Personen zum Suchen/Besichtigen einer Wohnung erstattungsfähig (maximal 2 Reisen und 2 Aufenthaltstage).

Vorsteuerabzug und USt-Satz
19 % aus Bahntickets (Fernverkehr); 7 % aus Tickets des Nahverkehrs und aus Taxikosten; 7 % aus Übernachtungskosten Hotel, 19 % aus Verpflegungskosten.

Mietentschädigung
Erstattungsfähig ist die Miete für die alte Wohnung für maximal 6 Monate. Die Miete für die neue Wohnung ist bis zum Umzugstag erstattungsfähig. Als Voraussetzungen gelten: 1 . Die neue Wohnung musste bereits angemietet werden z.B. wegen Renovierungs-arbeiten oder weil der Wohnungsmarkt dies als notwendig erachtet (sogen. Mangellage) 2. Für dieselbe Zeit wird gleichzeitig noch Miete für die alte Wohnung gezahlt.

Vorsteuerabzug und USt-Satz
Kein Vorsteuerabzug

Weitere Auslagen z.B. Makler
Dazu zählen die Maklergebühren für die Vermittlung der neuen (Miet)Wohnung. Die Maklergebühr für die Vermittlung eines Eigenheims ist nicht erstattungsfähig, auch nicht i.H.d. Courtage für die Vermittlung einer vergleichbaren Mietwohnung.

Vorsteuerabzug und USt-Satz
19 % bei Maklerkosten

http://www.franz-partner.de
Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
Moltkeplatz 1 45138 Essen

Pressekontakt
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GBS-Die PublicityExperten
Am Ruhrstein 37c 45133 Essen


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