Zahlreiche Steuererleichterungen
26.04.2011
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Essen, 26. April 2011*****Bei privat Krankenversicherten berücksichtigt der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug seit 2010 eine Mindestvorsorgepauschale. Sind die Beiträge zur Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung höher, können Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber eine Beitragsbescheinigung des Krankenversicherers vorlegen. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen, weist darauf hin, dass nach einem neuen Schreiben des Bundesfinanzministers der Arbeitgeber die darin bescheinigten, voraussichtlichen Beiträge auch in der Gehaltsabrechnung für die Jahre 2011, 2012 und 2013 weiter berücksichtigen darf, solange der Arbeitgeber ihm keine neue Bescheinigung vorlegt.
Kindergeld
"Die Absenkung der Altersgrenze von 27 auf 25 Jahre für die Berücksichtigung von Kindern beim Kindergeld ist verfassungsgemäß. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Arbeitet ein Kind als Trainee, befindet es sich in der Berufsausbildung. Für die Zeit der Traineetätigkeit können Eltern Anspruch auf Kindergeld haben", so Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.
Betriebsrente beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung
Für gesetzlich Krankenversicherte ist die Betriebsrente beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Seit 2004 gilt dies auch für die Kapitalauszahlung aus einer
Direktversicherung. Zu Unrecht aber verlangen die Krankenkassen Beiträge auf die volle
Auszahlung, soweit Versicherungsnehmer Prämien in eine privat weitergeführte
Direktversicherung selbst einbezahlt haben", weist Steuerberaterin Rau-Franz auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hin.
Reisekostenpauschale
Die Reisekostenpauschale für Fahrten mit dem eigenen Pkw bei beruflicher Auswärtstätigkeit beträgt seit 2001 unverändert 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer. In einigen Bundesländern erhalten Landesbeamte seit 2009 eine höhere steuerfreie Wegstreckenentschädigung, und zwar 0,35 EUR / km. Gegen diese Ungleichbehandlung hat nun ein Steuerzahler geklagt.
Verbilligte Vermietung
Das Finanzamt muss Vermieter nicht darauf hinweisen, dass sie ihre Miete wegen allgemeiner Mietpreissteigerungen erhöhen müssen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden, so der Bundesfinanzhof.
Beruflich und privat veranlasste Reisen
Den Abzug von Reisekosten für gemischt beruflich und privat veranlasste Reisen darf das Finanzamt nach dem Beschluss des großen Senats des Bundesfinanzhofs von September 2009 nicht mehr komplett ablehnen. Die Reisekosten sind nun mit dem beruflichen Anteil absetzbar. Aufteilungsmaßstab ist in der Regel das Verhältnis der beruflichen zu den privaten Zeitanteilen der Reise.
Umzugskosten - Neue Werte ab 2010
Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann für Umzüge seit dem 01.01.2010 mehr absetzen. Der Grund: Das Bundesfinanzministerium hat Ende 2010 folgende Beträge rückwirkend erhöht:
1. die Pauschale für sonstige Umzugsauslagen wie z.B. Trinkgelder für Möbelpacker oder die Kosten für die Ummeldung
2. den Höchstbetrag, bis zu dem Kosten für zusätzlichen Unterricht der Kinder - wie etwa
Nachhilfe - abziehbar sind.
Besonderes Kirchgeld ist verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht hat nichts gegen das besondere Kirchgeld einzuwenden. Die Klagen von mehreren Ehepaaren, bei denen jeweils nur einer der Ehepartner einer steuerberechtigten Kirche angehört, sind gescheitert.
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Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
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