Pressemitteilung von Helene Schmidt

Der Staat erleichtert Müttern den Weg zurück ins Berufsleben


13.06.2013 / ID: 121855
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

txn. Mutter zu sein ist für viele Frauen ein erstrebenswertes Lebensziel, doch eine Rolle als Ganztags-Hausfrau lehnen die meisten ab. Nach einer Umfrage der Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse aus dem Jahr 2012 wünschen sich 58 Prozent der Mütter nach der Elternzeit eine Rückkehr an ihren alten Arbeitsplatz. Doch der Wiedereinstieg nach längerer Elternzeit ist mitunter nicht einfach. Denn auch wenn der alte Job erhalten bleibt, so hat er sich durch neue Aufgabenbereiche, Firmenstrukturen oder technische Neuanschaffungen in der Zwischenzeit verändert. Um den Arbeitsalltag schneller und besser zu meistern, sollten sich Berufsrückkehrer/innen weiterbilden. Bei der Finanzierung hilft der Staat mit verschiedenen Förderprogrammen - auch für Teilzeitkräfte.

Eine der erfolgreichsten Fördermaßnahmen bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit der Bildungsprämie. Wer mindestens fünfzehn Stunden in der Woche arbeitet und dabei weniger als 20.000 Euro (40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) jährlich verdient, kann zur Deckung der Weiterbildungskosten einen Prämiengutschein beantragen - auch während des Mutterschutzes oder in der Elternzeit. Einzige Voraussetzung: Der Antragsteller muss vorher eine der circa 600 bundesweiten Beratungsstellen des Bürgerservice Bildungsprämie aufsuchen. In einem persönlichen Gespräch werden die individuellen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung besprochen. Wenn alle Kriterien erfüllt sind, helfen die Berater bei der Suche nach geeigneten Weiterbildungsmaßnahmen in der Nähe und stellen einen persönlichen Prämiengutschein aus. Der Gutschein deckt in der Regel die Hälfte der anfallenden Kosten für Fachkurse oder Seminare, stellt jedoch maximal 500 Euro zur Verfügung. "Bereits 165.000 Prämiengutscheine wurden seit Programmbeginn 2008 ausgestellt - 74 Prozent der Begünstigten waren Frauen", informiert Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad (http://www.randstad.de) Deutschland. Der Clou: Ein Prämiengutschein lässt sich mit dem Spargutschein des Weiterbildungssparens kombinieren.

Beim Weiterbildungssparen handelt es sich um den zweiten Teil der Bildungsprämie. Angestellte, die nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) sparen, dürfen demnach ihr angespartes Guthaben nutzen, um eine Weiterbildung zu finanzieren - auch wenn die Sperrfrist für die Geldanlage noch nicht abgelaufen ist. Der Spargutschein dient als Weiterbildungsnachweis und sichert damit dem Sparer die gesetzliche Arbeitnehmer-Sparzulage - trotz Geldentnahme. In Kombination mit dem Prämiengutschein lassen sich so auch kostenintensive Weiterbildungen finanzieren.

Wichtig: Das Förderprogramm Bildungsprämie läuft zum Jahresende 2013 aus. Die Finanzierung der Beratungsleistungen endet bereits im November 2013. Anträge auf Erstattung von Prämiengutscheinen können maximal noch bis 31. Mai 2014 gestellt werden. Weitere Fragen zur Bildungsprämie beantwortet der entsprechende Bürgerservice unter der kostenlosen Hotline-Nummer 0800 262 30 00. Eine Übersicht der Beratungsstellen gibt es online unter http://www.bildungspraemie.info.

Neben dem Bundesministerium für Bildung und Forschung bieten auch einige Landesämter Weiterbildungsmaßnahmen an. Wer sich näher informieren möchte, findet unter http://www.foerderdatenbank.de eine vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte detaillierte Auflistung aller regionalen, bundes- und EU-weiten Förderprogramme und Finanzhilfen sowie die Adressen der zuständigen Ansprechpartner.</a>

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