Pressemitteilung von Dr. Alfried Große

Zinsen für Steuererstattungen doch steuerpflichtig


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Essen, 03. Mai 2011*****Zinsen, die Steuerpflichtige vom Finanzamt erhalten, sind steuerpflichtig. Erstattungszinsen gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. "Eigentlich hatte der BFH entschieden, dass Erstattungszinsen steuerfrei sind. Als Reaktion auf diese Entscheidung hat der Gesetzgeber aber ausdrücklich geregelt, dass Erstattungszinsen steuerpflichtige Kapitalerträge sind", erklärt Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen.

Die mit dem Jahressteuergesetz neu eingeführte Vorschrift des § 3 Nr. 26 b EStG verbessert spürbar die Situation von Betreuern, Vormündern und Pflegern. Sie können jetzt Aufwandspauschalen bis zu 2.100,00 EUR pro Jahr steuerfrei erstattet bekommen.

"Aufwandspauschalen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder oder Erzieher werden in diese Gesamtsumme jedoch eingerechnet. Das heißt, die neue Betreuungspauschale gilt nicht zusätzlich zur Übungsleiterpauschale des § 3 Nr. 26 EStG", so Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.

http://www.franz-partner.de
Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
Zweigertstraße 28-30 45130 Essen

Pressekontakt
http://www.publicity-experte.de
GBS-Die PublicityExperten
Am Ruhrstein 37c 45133 Essen


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Dr. Alfried Große
16.07.2014 | Dr. Alfried Große
Das war doch keine Unfallflucht!
20.06.2014 | Dr. Alfried Große
Zinsen aus Privatdarlehen versteuern
Weitere Artikel in dieser Kategorie
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 9
PM gesamt: 416.513
PM aufgerufen: 70.636.513