Pressemitteilung von Waldemar Fertich

Die Firma Bicker GmbH


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Die Bicker GmbH hat ihren Sitz in Marburg an der Lahn, Geschäftsführer ist Jakob Nowakowski. In ganz Deutschland verteilt stehen Altkleidercontainer der Firma. Zu den Stellplatzgebern gehören neben Privatpersonen auch zahlreiche Kommunen. In vielen Städten und Gemeinden hat die Bicker GmbH Sondergenehmigungen zum Aufstellen der Sammelbehälter.
Für jeden Stellplatz wird eine Summe mit dem Vermieter vereinbart, die halbjährlich (bei Kommunen auch oft vierteljährlich) auf das Konto des Stellplatzgebers überwiesen wird.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz

Im Jahr 2012 trat das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft, das das bisherige Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ablöste. So musste ein jeder, der Sammlungen durchführt, diese bei den zuständigen Behörden anzeigen. Diese Anzeigen mussten, wenn die Sammlung bereits stattfand, bis Ende August bei den Behörden vorliegen, sollte oder soll die Sammlung noch stattfinden, müssen die Unternehmen diese drei Monate vorher anzeigen.
Die Behörden sind in der Pflicht, eine Genehmigung zu erteilen, sofern der Sammlung kein überwiegendes öffentliches Interesse gegenübersteht und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nicht beeinträchtigt werden.
Es sind unterschiedliche Angaben erforderlich, damit es zu einer Erlaubnis kommen kann, wie beispielsweise ein Nachweis, was mit den entstehenden Abfällen geschieht, die Unternehmensgröße oder die Sammlungsdauer.
Hier unterscheiden die Behörden zwischen gemeinnützigen und gewerblichen Sammlungen. Gemeinnützig ist eine Sammlung, wenn die eingesammelte Ware für einen mildtätigen, wohltätigen oder kirchlichen Zweck dient. Gewerblich hingegen ist etwas, wenn die Erlöse komplett an das Unternehmen gehen. Beauftragt ein gemeinnütziger Träger ein gewerbliches Unternehmen, dann muss abzüglich Kosten und Gewinnbeteiligung noch ein bestimmter Erlös einem wohltätigen Zweck dienen. Ist dies nicht der Fall, gilt die Sammlung nicht mehr als gemeinnützig.
Die Bicker GmbH hat keinen solchen Träger als Kooperationspartner und führt daher lediglich gewerbliche Sammlungen durch. Die Anzeigen hierzu hat das Unternehmen fristgerecht eingereicht.

Was passiert mit den Altkleidern?

Nachdem die Kleider in einem Sammelcontainer gelandet sind, werden diese von der Firma geleert. Dies geschieht einmal die Woche, bei Bedarf jedoch auch öfter. Die Textilien werden dann sortiert und in Lagern untergebracht.
Danach werden sie von den Kunden der Bicker GmbH, insbesondere aus Litauen, Marokko und Rumänien von den Lagern abgeholt, zur Wiederverwendung vorbereitet und teilweise recycelt.
Das Sammeln von Altkleidern ist umweltfreundlich. Bloß etwa 7 % der gesammelten Kleider sind Fehlwürfe. Diese werden fachgerecht entsorgt.

Die Container

Die Sammelbehälter der Firma Bicker GmbH (http://firma-bicker-gmbh.blogspot.de) sind etwas über zwei Meter hoch und haben eine Breite und Tiefe von etwa einem Meter. Container müssen nicht hässlich sein - sie können in jeder gewünschten Farbe lackiert werden. Teilweise werden die Container auch, wie zum Beispiel von Handelsketten, für Werbung genutzt, indem das Logo des jeweiligen Vermieters darauf festgehalten wird.
Des Weiteren verfügen die Behälter über ein spezielles Einwurfsystem, das verhindert, dass bereits eingeworfene Kleidung wieder herausgeholt werden kann. Natürlich ist dies manchmal problematisch, wenn etwas hineingelangt, das nicht eingeworfen werden sollte, doch ein Anruf bei der Bicker GmbH genügt, so dass der Fahrer, der den Container leert, sich bei der betroffenen Person meldet, wenn er an diesem ist und mit ihr gemeinsam das Falscheingeworfene hinaus holt.

Weitere Informationen zur Firma Bicker GmbH erhalten Sie unter:

http://blogfirmabicker.wordpress.com/

und auf:

http://www.linkedin.com/pub/firma-bicker-gmbh/75/868/855
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http://firmabicker.wordpress.com/
Firma Bicker
Hölderlinstr. 8 35039 Marburg

Pressekontakt
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Firma Bicker GmbH
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