Pressemitteilung von Herr Tobias Meister

Auswandern Thailand - Schritt 1-3


08.07.2013 / ID: 125793
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Alle Ausländer, die in Thailand arbeiten wollen, müssen eine Arbeitserlaubnis beantragen, bevor sie mit der Arbeit beginnen.


Eine Arbeitserlaubnis ist für jeden Ausländer, der eine Arbeit, sei es körperlicher oder geistiger Art, gegen Bezahlung oder jedwede andere Entlohnung ausführt, erforderlich. Die Erteilung der Arbeitserlaubnis fällt in die Zuständigkeit des Ministeriums für Arbeit.


Abschnitt 8 des Alien Business Act besagt, dass der zukünftige Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis im Namen des Ausländers beantragen kann. Die Arbeitserlaubnis selbst kann nur erteilt werden, wenn der Ausländer sich in Thailand in Übereinstimmung mit den Einwanderungsgesetzen aufhält.

Ebenso wird eine Arbeitserlaubnis nur an Ausländer ausgegeben, die über ein Non-Immigrant B Visum verfügen.


In der Praxis bedeutet dieses, wenn Sie eine Anstellung gefunden haben, fordern Sie die benötigten Unterlagen von der Firma an. Wenn wir für Sie eine Firma gegründet haben, erhalten Sie die erforderlichen Unterlagen von uns sofort nach der Gründung per Kurier zugestellt.

Mit diesen können Sie dann bei der Thailändischen Botschaft das Non Immigrant B Visa beantragen und hiermit nach Thailand einreisen und sich bis zu 90 Tagen aufhalten. Innerhalb dieses Zeitraums beantragen wir, nach Eingang aller Unterlagen, Ihre Arbeitserlaubnis. Nach Erhalt Ihrer Arbeitserlaubnis beantragen wir eine Verlängerung des Visums für 365 Tage.



Die Aczento Consulting Group unterstützt Sie beim Visumsantrag für Thailand, sprechen Sie uns an.
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Aczento Consulting Group
Herr Tobias Meister
Maximilianstraße 35a
80539 Muenchen
Deutschland

fon ..: +49 800 0872424
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