Aczento.com informiert - Haftung der Gesellschafter einer Corporation, Inc, LLC in den USA
08.07.2013 / ID: 125792
Politik, Recht & Gesellschaft

Dieses ist bei close corporations besonders häufig. Ein Durchgriff wird zugelassen, wenn die körperschaftliche Form dazu verwandt wird, einer bestehenden Verpflichtung auszuweichen, eine gesetzliche Bestimmung zu umgehen, eine Täuschung oder ein Delikt zu begehen oder allgemein ungerecht zu handeln oder einen unfairen Vorteil zu erlangen. Durchgriff erfolgt also dann, wenn die Gesellschaft als "mere instrumentality" für die eigene Geschäftstätigkeit des in Anspruch genommenen Gesellschafter, erscheint bzw. ein "mere puppet or tool for the manipulator" ist.
Bei vertraglichen Verpflichtungen wird die körperschaftliche Rechtspersönlichkeit meist gewahrt, da hier die andere Partei mit einer bewussten Risikoallokation einen körperschaftlich verfassten Vertragspartner in Kauf genommen hat. Allerdings wird das bargain und damit auch die Trennung von Anteilseignern und Gesellschaft vernichtet, wenn Täuschung oder eine irreführende Vermischung von Anteilseigner- und Gesellschaftsvermögen oder die Versäumung der Einhaltung der Formalien im Innenverhältnis der Gesellschaft (informal dealing) vorliegen, die den Gläubiger bezüglich der Person oder des Vermögens der Person seines Vertragspartners in die Irre führten. Jedoch wurde vor US amerikanischen Gerichten nicht in einer konsequenten Linie allein das Merkmal einer (nicht offen gelegten) ungenügenden Kapitalisierung bzw.
Unterkapitalisierung zum Anlass für eine Durchgriffshaftung genommen. Bei deliktischen Verpflichtungen war dagegen keine bewusste Risikoallokation möglich. Die Gerichte stellen hier weniger auf Täuschungshandlungen als vielmehr auf Beherrschung durch die Anteilseigner, Unterkapitalisierung und Nicht-Einhalten von gesellschaftsrechtlichen Formerfordernissen – z.B. Versäumen der Abhaltung von Anteilseignerversammlungen und Sitzungen (meetings) des board of directors - als haftungsbegründende Durchgriffsfaktoren ab. Insgesamt scheinen im US-amerikanischen Recht nicht so sehr exakte Tatbestandsvoraussetzungen für die Rechtsfolge der Durchgriffshaftung zu bestehen, es wird vielmehr einer Art Faktorenlehre gefolgt. Der allgemeine Obersatz für die Durchgriffshaftung d.h. die Täuschungs- bzw. Schädigungsabsicht gegenüber dem Gläubiger, wird dann als erfüllt angesehen, wenn eine bestimmte Anzahl der oben dargestellten Faktoren erfüllt sind. Ein Faktor (insbesondere ungenügende Kapitalisierung) allein reicht nicht aus.
http://www.aczento.com/de/rechtsformen-in-den-usa/public-corporation/haftung-der-gesellschafter
Aczento Consulting Group
Herr Tobias Meister
Maximilianstraße 35a
80539 Muenchen
Deutschland
fon ..: +49 800 0872424
web ..: http://www.aczento.com
email : info@aczento.com
Pressekontakt
Aczento Consulting Group
Herr Tobias Meister
Maximilianstraße 35a
80539 Deutschland
fon ..: +49 800 0872424
web ..: http://www.aczento.com
email : info@aczento.com
Diese Pressemitteilung wurde über Connektar veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Herr Tobias Meister
08.07.2013 | Herr Tobias Meister
Auswandern Thailand - Schritt 1-3
Auswandern Thailand - Schritt 1-3
Weitere Artikel in dieser Kategorie
09.07.2025 | Caroline Dostal
Drei Tipps zu Frauen, Macht und Karriere für Kanzler Merz
Drei Tipps zu Frauen, Macht und Karriere für Kanzler Merz
07.07.2025 | Kanzlei Frank Herrig-Jansen
Gericht mit Würfelfaktor: Arbeitsrecht wird zur Lotterie
Gericht mit Würfelfaktor: Arbeitsrecht wird zur Lotterie
07.07.2025 | Anwaltsbüro Windirsch, Britschgi & Wilden
Schadensersatz bei Datenschutzverstößen - "Erforderlichkeit" nach DSGVO in Betriebsvereinbarungen
Schadensersatz bei Datenschutzverstößen - "Erforderlichkeit" nach DSGVO in Betriebsvereinbarungen
05.07.2025 | Anwaltsbüro Windirsch, Britschgi & Wilden
Betriebsratswahl - aktives Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben bei einer unternehmensinternen Matrix-Struktur
Betriebsratswahl - aktives Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben bei einer unternehmensinternen Matrix-Struktur
04.07.2025 | ARAG SE
ARAG, stimmt das?
ARAG, stimmt das?
