Replacement IAS 39 - Neuer Rechnungslegungsstandard IFRS 9 "Financial Instruments"
05.05.2011
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Mit IFRS 9 "Financial Instruments" und sukzessiver Ablösung des IAS 39 reagiert das IASB auf Forderungen, die bisherige Bilanzierung von Finanzinstrumenten (IAS 32, IAS 39, IFRS 7) transparenter zu gestalten. Die Überarbeitung des Standards erfolgt in 3 Schritten:
Im 1. Schritt wurden IFRS 9-Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung verabschiedet. Über das Geschäftsmodell und Cashflow-Eigenschaften muss nachgewiesen werden, dass eine Folgebewertung zu Amortised Cost zulässig ist. Dies erfordert die Analyse der Verträge. Auch die Umsetzung des Durchschauprinzips i.R.d. Kategorisierung von Verbriefungen nach IFRS 9 bedingt eine hohe Komplexität. Durch IFRS 9 können sich zahlreiche Umbewertungen von Finanzinstrumenten ergeben, die eine strategische Neuausrichtung der Bilanz- und GuV-Steuerung unumgänglich machen.
Die 2. Phase des IFRS 9 umfasst die Risikovorsorge. Sie ersetzt den "Incurred Loss-" durch ein "Expected Loss-Modell" auf Basis erwarteter Cashflows. Allerdings erfordern die Anpassungen an veränderte Erwartungen bei den Ausfallrisiken und an erwartete Zahlungsströme umfassende Modifikationen am bisherigen Wertberichtigungsprozess. Intensive Back-Testings werden nach IFRS 9 erforderlich. Ebenso sind detaillierte Analysen der Übertragbarkeit von Basel II-Größen zwingend geboten.
In der aktuell 3. Phase des IFRS 9 wird die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen überarbeitet. Dies bringt das bilanzielle Hedge Accounting stärker in Einklang mit dem Risikomanagement. Wesentliche Neuerung des Entwurfs des IFRS 9 ist der Wegfall vordefinierter Effektivitätsbandbreiten und die verstärkte Ausrichtung auf die Hedge Ratio. So kann ggf. mittels einer Volumenanpassung der Grund- oder Sicherungsgeschäfte eine Anpassung der Hedge Ratio nach IFRS 9 erreicht werden.
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