Erfolgsgarant Bürgschaft: Gründer haben geringere Ausfallquote
26.08.2013
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Wiesbaden. Laut dem Gründungsmonitor, den die KfW im Mai 2013 herausgegeben hat, mussten von allen Gründern zwischen 2005 und 2012 beinahe jeder Dritte (31 Prozent) aufgeben. Gründer, deren Vorhaben von einer Bürgschaft oder Garantie der Bürgschaftsbank Hessen begleitet wurden, waren dagegen ungleich erfolgreicher. Die Bürgschaftsbank verzeichnet innerhalb der ersten drei Jahre nach Gründung eine Ausfallquote von knapp sechs Prozent.
"Unsere strenge Prüfung der Vorhaben hilft den Existenzgründern", sagt Michael Schwarz, Geschäftsführer der Bürgschaftsbank Hessen, "denn so zwingen wir die Gründer, realistisch zu planen. Mit anderen Worten: Wer es schafft, von uns gefördert zu werden, hat eine sehr hohe Erfolgswahrscheinlichkeit".
2012 ist die Zahl der Existenzgründer im Vollerwerb, so der KfW-Gründungsmonitor, deutschlandweit auf 315.000 zurückgegangen (2011: 381.000, 2010: 401.000). Knapp 16 Prozent der Gründer benötigten zum Start mehr als 50.000 Euro. Rund 80 Prozent hatten so viel eigenes Kapital, dass sie keine Fremdmittel benötigten.
Die Zahl der begleiteten Existenzgründungen steigt bei der Bürgschaftsbank Hessen von Jahr zu Jahr: 2012 besicherte die Bürgschaftsbank insgesamt 145 Gründungsvorhaben mit einem durchschnittlichen Kreditvolumen von rund 240.000 Euro. Die Quote derer, bei denen die Banken diese Bürgschaften später tatsächlich in Anspruch nehmen mussten, weil der Geschäftsverlauf der Unternehmen dann doch signifikant schlechter war als geplant, bewegt sich pro Jahr um die zwei Prozent.
"Unsere Bürgschaften und Garantien kommen für die Unternehmen einem Gütesiegel gleich", so Michael Schwarz. Die Bürgschaftsbank verlangt vom Gründer einen Businessplan, der nicht nur eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung über drei Planjahre enthält, sondern auch belegen soll, wie die Zahlen überhaupt erreicht werden können. Der Gründer setzt sich also sehr intensiv mit seinem zukünftigen Unternehmen auseinander und schafft so realistischere Grundlagen. Die Bürgschaftsbank prüft dabei auch die Qualifikation, den Erfahrungshorizont und das berufliche wie familiäre Umfeld des Gründers. Dabei kann, wenn die Annahmen nicht realisierbar erscheinen, im ersten Durchlauf auch schon einmal eine Ablehnung herauskommen.
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