Englisches Insolvenzverfahren vs. Neues Gesetz zur verkürzten Privatinsolvenz in Deutschland
18.11.2013 / ID: 146065
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Presse und Fernsehen berichten in letzter Zeit immer wieder über eine englische Privatinsolvenz. Schuldner, die diesen Weg gehen, sind nach 12 Monaten Restschuldbefreit. Ob sich dieser Weg noch lohnt stellt sich insbesondere jetzt, da die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland jüngst das Gesetzt zur verkürzten Privatinsolvenz von 6 auf mögliche 3 Jahre verabschiedet hat. Ein Grund, sich dies besonders im Vergleich zum englischen Recht einmal genauer anzuschauen, rät Anne Webber von EnglandInsolvenz.eu.
Von der 3 jährigen Privatinsolvenz profitieren Privatpersonen, die mindestens 35% ihrer Verbindlichkeiten sowie die Verfahrenskosten innerhalb dieser 3 Jahre zurück bezahlen können und sich über einen solchen Vergleich mit Ihren Gläubigern einigen. Keine leichte Aufgabe, da meist der gegenseitige Ärger der Parteien sich über Jahre festgesetzt hat. Meist muss eine 3., neutrale Partei wie z.B. ein Schuldenberater zugezogen werden, der wiederum Kosten verursacht. Kann sich der Schuldner einigen zahlt er 3 Jahre seine Einnahmen die den pfändungsfreien Betrag überschreiten. Selbst bei einem geringen Einkommen von ca. 2.200 EUR sind das rund 36.000 EUR. In dieser einfachen Rechnung zeigt sich bereits der Vorteil des englischen Insolvenzverfahrens. Die Wohlverhaltensphase kennt das englische Recht nicht. Die Restschuldbefreiung erfolgt nach 12 Monaten. Bis dahin hat der gleiche Schuldner in England lediglich max. 12.000 EUR bezahlt. Bei einem höheren Einkommen, ist Differenz entsprechend höher.
Unternehmern, die zunächst eine Firmeninsolvenz abwickeln müssen, rät Anne Webber um so mehr zur englischen Privatinsolvenz. Anstelle zunächst die Firmeninsolvenz abzuwickeln und 6 - 8 Jahre zu verlieren, geht der Schuldner sofort und parallel in die englische Privatinsolvenz und ist so nach 12 Monaten Restschuldbefreit. Er entledigt sich so auf diese Weise auch aller Bürgschaften oder Steuerschulden die noch aus der insolventen Firma offen waren.
Im Ergebnis, so Anne Webber, hat das englische Insolvenzverfahren auch gegenüber dem verkürzten deutschen Verfahren große Vorteile, für alle die schnell und einfach entschulden möchten.
Mehr Informationen:
http://www.englandinsolvenz.eu
Direktkontakt in Deutschland: +49 171 377 99 01
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