"Blaumachern" das Handwerk legen
02.12.2013 / ID: 148245
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Frankfurt am Main - 33,5 Milliarden Euro gaben deutsche Unternehmen 2012 für Entgeltfortzahlungen aus. Diese ausschließlich vom Arbeitgeber finanzierte Sozialleistung ist für viele mittelständische Firmen eine große Belastung, insbesondere, wenn Mitarbeiter häufig und länger ausfallen. Nicht immer sind die Absenzen zudem wirklich gesundheitlich bedingt: Allein im letzten Jahr meldeten sich schätzungsweise 21 Prozent der insgesamt 29 Millionen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Deutschland ohne jeden Grund arbeitsunfähig. Den Arbeitgebern aber sind die Hände gebunden: Ohne entsprechende Beweise können sie "Blaumacher" kaum in ihre Schranken weisen. Warum Unternehmer trotzdem nicht zuschauen sollten, wie arbeitsunwillige Mitarbeiter die Firma schädigen - und welche Möglichkeiten es gibt, dem "Krankfeiern" ein Ende zu setzen, erläutert Marcus Lentz von der Detektei Lentz.
Schätzungsweise 34 Millionen bezahlter Arbeitstage gehen Jahr für Jahr auf das Konto von "Blaumachern" - zum Schaden ihrer Arbeitgeber. Die gesetzliche Grundlage dafür bietet das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), das vorschreibt, dass der Arbeitgeber das Gehalt voll weiter zu zahlen hat, wenn der Mitarbeiter unverschuldet erkrankt und nicht zum Dienst antreten kann. Dieser Anspruch besteht vom ersten bis zum 42. Kalendertag lang - eine soziale Errungenschaft aus dem 19. Jahrhundert, die international beispiellos ist und Unternehmer mitunter teuer zu stehen kommt.
Krankgeschrieben - aber auch wirklich krank?
Wird ein Mitarbeiter krank, bleiben Projekte unbearbeitet und Wichtiges unerledigt. Meist müssen andere Mitarbeiter die Aufgaben zusätzlich zu ihrem eigenen Arbeitspensum übernehmen: Da auch kranke Mitarbeiter Geld kosten, ist Ersatzpersonal doppelt kostspielig - und zudem kurzfristig auch meist schwierig zu beschaffen. Bei durchschnittlich acht Tagen, die ein deutscher Arbeitnehmer pro Jahr ausfällt, ist das für die meisten Betriebe dennoch zu verkraften. Was aber, wenn sich die Krankschreibungen häufen? "Mandanten, die sich mit solchen Problemen bei uns melden, verzeichnen teilweise 50, 60 und sogar noch mehr Ausfalltage im Jahr - und das nicht selten über längere Zeiträume", berichtet Markus Lentz, Geschäftsführer der bundesweit operierenden Wirtschaftsdetektei Lentz aus Hanau. Seine Erfahrung zeigt: Mitarbeiter, die ansonsten einen gesunden Eindruck machen und nicht an einer chronischen Krankheit leiden, "kurieren" sich schon mal gern im Freibad, auf der Baustelle des Bruders oder im Café der Lebensgefährtin aus. "Die gewonnene Freizeit wird dann auf Kosten des Arbeitgebers ins Privatleben investiert - oder gar in eine zusätzliche Einnahmequelle, in Schwarzarbeit", weiß Lentz aus Erfahrung.
Strandbar statt Sonderschicht
Sprunghaft steigen die Krankmeldungen auch vor Feiertagen und in der Ferienzeit: Wurden Urlaubsanträge wegen hoher Auslastung nicht genehmigt, "nehmen" sich manche Mitarbeiter schon mal selbst "frei", wie Markus Lentz bereits des Öfteren erfahren musste. Was viele für ein Kavaliersdelikt halten, ist in Wahrheit Betrug und damit ein ernst zu nehmender Straftatbestand. Verfolgt wird dieser aber nur, wenn der Arbeitgeber Beweise vorlegen kann. Und das ist in aller Regel der Knackpunkt für den Chef: Macht er etwa einen Hausbesuch zur Überprüfung, muss der Mitarbeiter ihm weder öffnen noch ihn hereinlassen. Ein solcher Besuch beweist also gar nichts - und schadet womöglich sogar dem Ruf der Firma. Denn es gilt als Bespitzelung, wenn die Krankmeldung angezweifelt und der Mitarbeiter bis nach Hause verfolgt wird.
Neun von zehn machen wirklich blau
Aber nicht jeder Chef trifft zufällig seinen Mitarbeiter an der Tankstelle, wo er seinem Zweitjob nachgeht, obwohl er seit Tagen wegen eines Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben ist. Und kaum einer hat die Zeit, solche Begebenheiten durch eigene Beobachtungen herbeizuführen. "Von Aktionen auf eigene Faust ist auch dringend abzuraten", betont Ermittlungsspezialist Lentz. "Die Sicherung gerichtsfester Beweise und eine professionelle Observation sind nichts für Laien. Bemerkt der Verdächtige, dass er beschattet wird, gelingt es nie, ihn zu überführen." Wer einen Detektiv einschaltet, hat hingegen gute Aussichten auf Erfolg - und ist mit einem seriösen Partner rechtlich auf der sicheren Seite: Der Arbeitgeber darf externe Fachleute einschalten und in einem solchen Einzelfall sogar personenbezogene Daten (Name, Anschrift der Mitarbeiter) herausgeben. In rund 400 bis 500 Fällen ermitteln die Detektive der Detektei Lentz im Schnitt pro Jahr. "In 89 Prozent der Fälle konnten wir den Lohnfortzahlungsbetrug zweifelsfrei und gerichtsverwertbar nachweisen", so Lentz. Das spart den Unternehmen nicht nur weitere Ausfälle und Unkosten, sondern auch das Risiko eines langwierigen und kostspieligen Prozesses vor dem Arbeitsgericht: Die Beweismittel werden bei der Detektei Lentz vorab sogar von eigenen Justiziaren auf ihre Gerichtsverwertbarkeit hin geprüft. Eine wirksame Kündigung ist damit nur noch Formsache.
Signal an die Belegschaft
Wirklich kranke Arbeitnehmer haben hingegen durch Kontrollen von Detektiven nichts zu befürchten. "Der unangenehme Verdacht, dass der Arbeitnehmer die Krankheit vielleicht nur vorgetäuscht hat, kann durch den gezielten Einsatz von gut ausgebildeten, seriösen Ermittlern schnell und diskret ausgeräumt werden und ist so auch als vertrauenssichernde Maßnahme zu sehen", betont Marcus Lentz. Mit einer Wahrscheinlichkeit von neun zu eins ist sein Honorar für den Auftraggeber jedoch gut investiertes Geld - und setzt ein eindringliches Zeichen in der Belegschaft: "Blaumacher" werden nicht geduldet.
Weitere Informationen unter http://www.lentz-detektei.de
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