PROKON Insolvenz - Was Anleger jetzt tun müssen!
22.01.2014 / ID: 153949
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Die Turbulenzen rund um den Itzehoer Erneuerbare-Energien-Konzern PROKON herrscht jetzt Gewissheit: PROKON hat bekanntgegeben, dass Insolvenz angemeldet worden sei.
Der Fall PROKON durchlief binnen weniger Tage eine wechselvolle Entwicklung. Den Anfang bildete ein Schreiben der PROKON Regenerative Energien GmbH, in dem die Anleger der PROKON Genussrechte vor einer möglichen Insolvenz gewarnt wurden. Nach dem diese Ankündigung (und auch der durchaus deutliche Wortlaut des Schreibens) für eine Flut von Schlagzeilen geführt hatte, teilte das Unternehmen mit, dass eine Insolvenz ggf. gar nicht angemeldet werden könne. Diese Kehrtwende mitten in der Abstimmungsphase sorgte für nicht wenig Verwirrung.
Durch die heutige Insolvenzanmeldung hat sich die ursprüngliche Ankündigung des PROKON Konzerns gegenüber den Anlegern der PROKON Genussrechte verwirklicht. Fast 2 Tage nach dem "offiziellen" Ende der Abstimmungsfrist steht fest, dass es zu der angedrohten Insolvenzanmeldung gekommen ist. Auf die betroffenen Anleger der PROKON Genussrechte kommt nun das Insolvenzverfahren zu. Eine für den weiteren Gang des Verfahrens richtungsweisende ist die Entscheidung des Gerichts, ob es dem Antrag stattgibt und welche Art des Insolvenzverfahrens angeordnet werden wird.
Betroffen Genussrechtsinhaber sollten sich der Prokon Interessengemeinschaft anschließen
Anleger, die im kommenden Insolvenzverfahern anwaltliche Vertretung bzw. Beratung wünschen, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bzw. an einen Insolvenzrechtler wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt bereits andere von Insolvenzverfahren betroffene Anleger in Messenschadenfällen und hat auch für die Anleger von PROKON Genussrechten eine Interessengemeinschaft gegründet. Gerade aufgrund der Insolvenz ist es wichtig, einen Insolvenzrechtsspezialisten einzuschalten. Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Ralph Sauer von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist seit Jahren im Bereich Insolvenzrecht tätig und kann Erfahrung mit Massenschadenfällen vorweisen. So können die Anleger ihr Geld sichern.
Weitere Informationen befinden sich auf der Seite der Schutzgemeinschaft.
Mehr Informationen:
http://www.prokon-schutzgemeinschaft.de (http://www.prokon-schutzgemeinschaft.de)
http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/prokon-genussrechte- %E2%80%93-sichere-geldanlage-oder-viel-werbung-um-nichts
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
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