PROKON Interessengemeinschaft der Anleger - Jetzt anschließen
24.01.2014 / ID: 154166
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Ein Insolvenzantrag beschäftigt zehntausende Anleger, die in PROKON Genussrechte investierten. Der gestern beim Amtsgericht Itzehoe eingereichte Insolvenzantrag der PROKON Regenerative Energie GmbH ist die ernüchternde Konsequenz der Abstimmung der Anleger. Wegen einer Kündigungswelle waren rund 75.000 Anleger aufgerufen, binnen 1 Wochen über die Zukunft ihrer Kapitalanlage mitabzustimmen. Trotz eindringlicher Appelle seitens der Geschäftsführung wurden zu viele PROKON Genussrechte gekündigt, sodass die PROKON Regenerativen Energien GmbH den Gang zum Insolvenzgericht antrat.
Für die betroffenen Anleger stellt sich nun die Frage, ob ggf. was sie unternehmen können. Es ist zunächst festzuhalten, dass nun es eine einfache "Patentlösung" es angesichts der im Detail schwierigen Sach- und Rechtsfragen und aufgrund noch ausstehender Entscheidungen nicht geben wird. Dies zeigt sich schon anhand der grundlegenden Frage, ob es wegen der Kündigung von Genussrechten überhaupt zu einem Insolvenzverfahren kommen kann. Diese Fragestellung wurde bereits während der damals noch laufenden Abstimmung aufgeworfen und sorgte für Aufruhr. Derzeit befindet sich die PROKON Regenerative Energien GmbH nicht im Insolvenzverfahren, sondern im Insolvenzeröffnungsverfahren. Am Ende des Insolvenzeröffnungsverfahrens steht die Entscheidung des Insolvenzgerichts, ob über die Gesellschaft ein Insolvenzverfahren zu eröffnen ist. Diese Fragestellung ist also weiter brisant.
Doch dies ist nicht der einzige Aspekt im Fall PROKON, der eines genauen Prüfens der Sach- und Rechtslage bedarf. Bei dem PROKON-Konzern handelt es nicht um ein einheitliches Unternehmen, sondern es gibt verschiedene, rechtliche selbstständige Gesellschaften. Auch die PROKON Regenerative Energien GmbH ist in diese Struktur eingebunden und durch verschiedene Verträge mit weiteren Gesellschaften verknüpft. Anleger, die angesichts der Komplexität des Falls anwaltliche Vertretung bzw. Beratung wünschen, können sich der Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen anschließen. Die sowohl im Bank- und Kapitalmarktrecht als auch im Insolvenzrecht tätigen Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertreten bereits in anderen Insolvenzverfahren betroffene Anleger. Nun wurde auch die Anleger von PROKON Genussrechten eine Interessengemeinschaft gegründet. Es soll ermittelt werden, welche rechtlichen Optionen den betroffenen Anlegern offenstehen.
Mehr Informationen:
http://www.prokon-schutzgemeinschaft.de (http://www.prokon-schutzgemeinschaft.de)
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
prokon@dr-stoll-kollegen.de
http://www.dr-stoll-kollegen.de
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Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 3 77933 Lahr
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