Pressemitteilung von Leonhard W.J. Becker

U.S. CET Corporation informiert über die Produkthaftung in den USA


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Nicht ohne Grund fürchten Unternehmer die amerikanischen Produkthaftpflichtansprüche und bezeichnen diese als Schreckgespenst.Die US-amerikanische Rechtssprechung zur Produkthaftpflicht hat in den letzten Jahren ausgedehnte Haftungstatbestände geschaffen und die Höhe des zuerkannten Schadenersatzes für Verletzungen ist in aller Regel um ein vielfaches höher als vergleichbare Summen in Europa.

Unter dem Begriff der Produkthaftung (Product Liability) fallen im amerikanischen Recht verschiedene Rechtsgrundsätze, nach denen ein Verbraucher Ansprüche gegen den Hersteller oder Verkäufer wegen Schäden geltend machen kann, die er im Zusammenhang mit einem fehlerhaften Produkt erlitten hat. Grundlage dieser Haftung können sowohl vertragliche als auch außervertragliche Ansprüche sein. Im außervertraglichen Bereich wenden die amerikanischen Gerichte seit Jahren den Grundsatz einer strikten, verschuldungsunabhängigen Haftung des Hersteller/Verkäufers (Strict Liability) an.

Diese Haftung besteht dann, wenn jemand durch ein fehlerhaftes und unangemessen gefährliches Produkt Schaden erlitten hat. In einem solchen Fall kann der Hersteller/Verkäufer nicht einwenden, dass ihn kein Verschulden treffe. Im Gegensatz zur vertraglichen Haftung auf die sich nur ein enger Kreis von Personen (Vertragspartner und Angehörige) berufen kann, ist der Kreis der möglichen Kläger nach der "Strickt Liability" nicht auf die Käufer als Endabnehmer beschränkt. Diese verschuldungsunabhängige Haftung wird damit begründet, dass der Hersteller besser als der Verbraucher in der Lage sei, sich gegen eventuelle Schäden durch Versicherungen abzusichern und ökonomisch eher in der Lage sei, die Konsequenzen dieser Schäden zu tragen.

Um mögliche Produkthaftungsklagen vorzubeugen,empfiehlt sich nicht nur die Konstruktion und Herstellung eines möglichst sicheren Produktes sowie die Überprüfung des Herstellungsverfahrens und laufende Qulitätskontrollen, sondern auch ausreichende und an den amerikanischen Verbraucher ausgerichtete ausdrückliche Warnungen, Bedienungsanleitungen, Benutzerhinweise und Hinweise auf Risiken. In den USA sind Beratungsfirmen darauf spezialisiert, das Produkthaftungsrisiio durch verschiedene produktorientierte Maßnahmen zu verringern.

Man sollte unbedingt eine Versicherung abschliessen, die den speziellen Bedürfnissen und Risiken des US-Marktes angepasst ist. Zu diesem Zweck ist es ratsam, Versicherungsunternehmen anzusprechen, die auf beiden Seiten des Atlantiks zu Hause sind und daher die spezifische Situation des deutschen Unternehmens und seine Versicherungsbedürfnisse auf dem amerikanischen Markt angemessen beurteilen können. Sollte ein Schadenfall eintreten, empfiehlt sich dei sofortige Einschaltung des Versicherers und Rechtsberaters.

Die zum Teil astronomischen Schadenersatzsummen, die von amerikanischen Geschworenen "Juries" in bestimmten Produkthaftungsfällen zugesprochen haben, sind immer wieder Gegenstand von Medienberichten wie z.B. kürzlich im Fall "Nutella" von Ferrero. Daher wundert es nicht, dass einige Bundesstaaten, auf Drängen der beteiligten Versicherungswirtschaft, Haftungshöchstsummen in bestimmten Fällen eingeführt haben, dies gilt insbesondere für den Bereich des sogenannten Strafschadenersatzes (Punitive Damages), Fällen von Böswilligkeit oder mutwilliger Rücksichtslosigkeit.

Hier können Sie den vollständigen Artikel lesen (http://uscet.en-a.eu/wirtschaft_und_finanzen/produzentenhaftung_in_den_usa-50799/)
U.S. CET Corporation USCET MYUSCORP Produkthaftung USA

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